Gemäß § 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, sofern sie Abschlüsse von Unternehmen in öffentlichem Interesse gem. § 4 Abs 1 A-QSG prüfen, verpflichtet, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2006 begonnen haben verpflichtet einen Transparenzbericht aufzustellen und spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Regelungen basieren auf Art. 40 der Achten EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen).Im Transparenzbericht sind bestimmte Informationen über die Struktur und interne Organisation der Prüfungsgesellschaft offenzulegen und somit die Öffentlichkeit über unsere Organisationsstrukturen und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren und einen Beitrag zu einer erhöhten Transparenz im Hinblick auf die von uns zur Einhaltung der Berufspflichten eingerichteten Qualitätssicherungsmaßnahmen i.S.d. § 2 A-QSG zu leisten.Mit dem vorliegenden Transparenzbericht kommt die Ernst & Young Gruppe in Österreich dieser Informationspflicht nach.Download
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