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Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) - Ernst & Young - Österreich

Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008

Durch das am 10. April 2008 beschlossene Unternehmensrechtsänderungsgesetz wurde die 8. EU-Richtlinie in nationales Recht übernommen. Das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 70/2008) veröffentlicht. Dadurch wurden die Publizitätspflichten der Unternehmen sowie die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats erheblich ausgeweitet.

Informieren Sie sich, wie wir Sie

unterstützen können.

Erfahren Sie mehr über die Regelungen in Bezug auf die Unternehmensüberwachung in unserem "Praxisleitfaden URÄG 2008".

Lesen Sie mehr über rechnungslegungsrelevante Änderungen im UGB.

Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008

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