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Indirekte Steuern

Indirekte Steuern und Zölle

Umsatzsteuer
Das nationale Umsatzsteuerrecht basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Europäische Union (EU) – ebenso wie das Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten. Trotz identischer Grundlage sind jedoch zahlreiche Besonderheiten bei der Durchführung der Umsatzbesteuerung in den einzelnen Staaten zu beachten. Darüber hinaus sind die Aktivitäten von Unternehmen nicht auf die EU begrenzt, sondern umfassen auch das Drittland. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen bedeutet dies: Sie müssen österreichische und ausländische Regelungen beachten. Fehler beim Umsatzsteuerausweis in Rechnungen können zu einem finanziellen Nachteil führen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende umsatzsteuerliche Beratung:

  • Beurteilung von Einzelsachverhalten, sofern erforderlich unter Einschaltung unserer Kollegen aus dem internationalen Netzwerk von Ernst & Young
  • Optimale Gestaltung von umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen
  • Vorsteueroptimierung bei gemischten Umsätzen (z. B. bei Banken und Krankenhäusern)
  • Risikomanagement in der Umsatzsteuer (z. B. umsatzsteuerliche Prüfung und Implementierung des ERP-Systems)
  • Begleitung von Steuerprüfungen
  • Berufungsverfahren
  • Umsatzsteuerlicher Registrierungen im In- und Ausland
  • Vorsteuervergütungsverfahren und anderen Erklärungspflichten im In- und Ausland
  • Umsatzsteuer-Reviews
  • Inhouse-Schulungen zum Umsatzsteuerrecht

Zudem stellt das Umsatzsteuerrecht an einzelne Branchen besondere Anforderungen und erfordert deshalb zusätzliche Expertise. Dies gilt z. B. für Banken und Versicherungen oder für Unternehmen im liberalisierten Energiemarkt. Auch durch die Privatisierung öffentlicher Leistungen können sich neue, komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen ergeben. Mit Hilfe unserer Spezialisten lösen wir auch Ihre branchenspezifischen Umsatzsteuerprobleme.

Zölle
Für international tätige Unternehmen spielen Zollabgaben sowie zollrechtliche Verfahren und Sicherheitskontrollen eine wichtige Rolle. Zölle sind echte Kosten, die Rohstoffe, Zulieferteile und Komponenten, aber auch Fertigprodukte verteuern und damit einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellen. Das europäische Zollrecht beinhaltet zudem zunehmend sicherheitsrelevante Vorschriften zur Überwachung der Handelsströme. Diese bringen eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben und Pflichten für die beteiligten Unternehmer mit sich.

Unsere Berater des Bereichs Indirekte Steuern konzentrieren sich deshalb speziell auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Beim Import in die EU wie beim Export in andere Länder können wir Ihnen bei allen zollrechtlichen Fragen und außenwirtschaftsrechtlichen Themen helfen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung der durch das EU-Zollrecht vorgesehenen Zollverfahren zur Vermeidung oder Reduzierung der Zollbelastung und beraten Sie in Fragen des Marktordnungsrechtes.


Verbrauchsteuern
Spätestens seit der ökologischen Steuerreform spielen verbrauchsteuerrechtliche Aspekte nicht nur für energieintensive Unternehmen eine wichtige und kostenträchtige Rolle. Zu den Verbrauchsteuern zählen neben den "Ökosteuern" (z. B. Mineralölsteuer) auch die Tabak-, Alkohol- und Biersteuer. Im Bereich der Verbrauchsteuern existieren zahlreiche steuerliche Pflichten, aber auch Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Vermeidung der Steuerbelastung. Für diese und alle weiteren Fragen zu verbrauchsteuerlichen Themen stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.

Kontakte

Ihre Ansprechpartnerin für
Indirekte Steuern und Zölle:

MMag. Ingrid Rattinger 
Tel.: +43 1 211 70 - 1251

eBilling & eProcurement - Vollelektronische Fakturierungs- und Beschaffungsprozesse
Informieren Sie sich über das Einsparungspotential bei einer Umstellung auf elektronische Rechnungslegung („eBilling“) sowie über weitere Kostensenkung durch die elektronische Abrechnung bezogener Leistungen im Gutschriftsweg („eProcurement“) in unserem Produktblatt. (pdf, 212 Kb)

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