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Entrepreneur des Jahres - Nominierung - Die Teilnahmekriterien - Ernst & Young - Deutschland

Voraussetzungen einer Teilnahme


Generell gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahmekriterien: 

  • Ein Entrepreneur führt das Unternehmen und trägt die Verantwortung für die Entscheidungen.
  • Der Entrepreneur hat eine aktive Rolle im Management und ist maßgeblich verantwortlich für das Wachstum in den vergangenen Jahren.
  • Er trägt das wirtschaftliche Risiko und hält einen nennenswerten Anteil am Unternehmen.
  • Die Beteiligung von industriellen Gruppen ist kleiner als 50 Prozent (abgesehen von Gruppen, die unter der Kontrolle des Unternehmers stehen).
  • Die Beteiligung von Finanzholdings, Beteiligungsgesellschaften oder staatlichen Inhabern ist kleiner als 85 Prozent.
  • Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Deutschland.
  • Es sind mindestens 40 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt (dies gilt nicht für die Kategorie Start-up).
  • Das Unternehmen besteht seit mindestens 4 Jahren.

 

Für die Kategorie Start-up gilt: 

  • Das Unternehmen ist jünger als 4 Jahre, wobei das Kriterium der Mindestbeschäftigtenzahl von 40 Mitarbeitern entfällt.
  • Es muss mindestens ein Geschäftsabschluss vorliegen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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