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Als erfahrene/r Steuerberater/in kennen Sie die komplexen steuerlichen Anforderungen, die mittelständische und große Unternehmen heute zu erfüllen haben. Ein Ende der regulatorischen und rechtlichen Veränderungen ist nicht in Sicht – umso größer ist die Bedeutung einer durchdachten Steuerstrategie und einer erstklassigen Beratung.
Beides zu leisten und zu liefern ist unser Anspruch. Als Deutschlands umsatzstärkste Steuerberatung verfügen wir über ein tiefgreifendes Expertenwissen in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen und verschiedensten Spezialgebieten. Damit sind wir in der Lage, schnell und flexibel auf das immer anspruchsvoller werdende Steuerrecht zu reagieren und unsere Mandanten erfolgreich zu unterstützen.
Wenn auch Sie bereits Erfahrung in der Steuerberatung haben und künftig in der ersten Liga spielen möchten – Willkommen bei Ernst & Young. Hier finden Sie genau die richtigen Voraussetzungen, um in Ihrer Karriere einen großen Schritt weiterzukommen:
Erfahrungsberichte unserer Mitarbeiter
Mehr über unsere Steuerberatung erfahren Sie auf einen Klick:
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(4:55 Minuten)
Der große Bereich „Business Tax Services“ vereint gleich drei Beratungsschwerpunkte in sich: Gestaltungsberatung, Compliance-Beratung und Durchsetzungsberatung.
In der Gestaltungsberatung helfen wir Unternehmen, bestehende Rechts- und Geschäftsstrukturen zu optimieren bzw. flexibler zu gestalten. Im Rahmen der Compliance-Beratung unterstützen wir unsere Mandanten bei allen steuerlichen Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs sowie bei der Erfüllung ihrer Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten.
Im Bereich der Durchsetzungsberatung helfen wir unseren Mandanten, mögliche Steuerstreitigkeiten frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten, damit steuerliche Ansprüche geltend gemacht und bestmöglich durchgesetzt werden können.

Der Bereich „Tax Services-Mitarbeiterentsendungen“ besteht aus den beiden Spezialisierungen „Global Mobility“ und „Performance & Reward“.
Im Bereich „Global Mobility“ unterstützen wir Unternehmen bei allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, die bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland zu berücksichtigen sind.
Im Bereich „Performance & Reward“ entwickeln wir für Unternehmen Führungs- und Vergütungssysteme und beraten bei deren Implementierung. Dazu gehören beispielsweise aktienbasierte Vergütungsmodelle, die wir auf die steuerrechtlichen, bilanziellen und rechtlichen Anforderungen im In- und Ausland abstimmen.

Umsatzsteuerrelevante Aktivitäten sind nicht auf das Inland oder die EU begrenzt, in vielen Fällen sind auch Drittländer involviert. Unternehmen müssen damit deutsche und ausländische Regelungen beachten. Gemeinsam mit den Kollegen anderer Länder und Fachbereiche lösen wir für unsere Mandanten die verschiedensten branchenspezifischen Umsatzsteuerprobleme.
Zollabgaben, zollrechtliche Verfahren und Sicherheitskontrollen werden für Unternehmen immer wichtiger. Unsere Teams für „Indirekte Steuern/Zölle“ konzentrieren sich deshalb auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung und Beachtung der zahlreichen zollrechtlichen Aufgaben und Pflichten.

Um global tätige Unternehmen gezielt bei ihrer Steuerplanung zu unterstützen, haben wir ein eigenes Netzwerk aus im internationalen Steuerrecht erfahrenen Beratern in vielen Wirtschaftszentren dieser Welt. Unsere Teams sind mit ihrem vielseitigen Fachwissen in der Lage, multinationale Unternehmen bei grenzüberschreitenden Projekten zu beraten.

Unternehmen produzieren Waren oder erbringen Dienstleistungen dort, wo sie die günstigsten Rahmenbedingungen vorfinden. Wir unterstützen die Standortentscheidungen unsere Mandanten kompetent und zeitnah unter anderem durch die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen und die Gestaltung einer konzerninternen steueroptimierten Wertschöpfungskette – aber auch bei Beanstandungen des Verrechnungspreissystems durch die jeweilige Finanzverwaltung oder bei der Verhandlung von bi- oder multilateralen Advance Pricing Agreements.

Unternehmenserwerbe und -umwandlungen sind äußerst komplex. Häufig wird unterschätzt, wie weitreichend ihre Auswirkungen auf ein Unternehmen sind. Um eine erfolgreiche Realisierung sicherzustellen, beraten wir unsere Mandanten in allen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Fragen. Mit unserem integrierten Ansatz sind wir in der Lage, Potenziale sichtbar zu machen und Risiken zu minimieren. Unsere steuerliche Beratungsleistung umfasst unter anderem die Analyse der Ausgangssituation, die Durchführung einer Due Diligence, die optimierende Strukturierung von Unternehmenstransaktionen, die Begleitung bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen, die Beratung bei Fusion, Spaltung und strategischen Allianzen sowie die Unterstützung bei der Integration erworbener Unternehmen.
Die internationale Ernst & Young-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
