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Government & Public Services - Nordrhein-Westfalen unterstützt überschuldete Kommunen mit Landesmitteln - Ernst & Young - Deutschland

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Nordrhein-Westfalen unterstützt überschuldete Kommunen mit Landesmitteln

Ernst & Young untersucht die Wirkung dieser Konsolidierungshilfen

Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist im Vergleich zu den Kommunen anderer Bundesländer besonders dramatisch. Im Jahr 2010 mussten 164 Kommunen (von 396) Haushaltssicherungskonzepte aufstellen, nur 26 davon konnten von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden, die restlichen Kommunen befinden sich in einem Nothaushaltsregime. 34 Kommunen sind bereits überschuldet oder werden in den nächsten zwei Jahren ihr Eigenkapital aufgebraucht haben, darunter Städte wie Oberhausen, Duisburg oder Wuppertal, aber auch kreisangehörige Kommunen wie Dorsten, Marl u.a. Die Gesamtsumme der Liquiditätskredite (Kassenkredite) aller nordrhein-westfälischen Kommunen beträgt schon mehr als 20 Milliarden Euro. Der erste Kommunalfinanzierer, die WL-Bank in Münster, hat bereits angekündigt, überschuldeten Kommunen keine Kredite mehr gewähren zu wollen. Das Land will nun die nächsten zehn Jahre überschuldete Kommunen mit direkten Landeshilfen und mit Umverteilungen im Kommunalen Finanzausgleich in die Lage versetzen, zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Ernst & Young untersuchte im Auftrag der Stadt Wuppertal die Wirkungen der Landeshilfen auf der Basis eines Gesetzesentwurfes der Landesregierung (DS 15/2859) vom 20.9.2011.


Soforthilfe für 34 Kommunen in NRW

Am 8.12.2011 hatte der Landtag Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen beschlossen. Das Gesetz ist inzwischen Wirkung zum 1.12.2011 in Kraft getreten. Demnach hatte das Land bereits ab 2011 Landesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich bis 2020 bereitzustellen. In einer ersten Stufe werden 34 Kommunen diese Landesmittel erhalten und müssen im Gegenzug der Kommunalaufsicht bei den Bezirksregierungen und den Kreisverwaltungen Haushaltssanierungspläne vorlegen, die ausweisen, dass sie bis zum Jahr 2016 ihren Haushalt damit ausgleichen können. Nach dem Jahr 2016 werden die Mittel jährlich reduziert bis zur letzten Auszahlung im Jahr 2020. Im Jahr 2021 müssen die Kommunen dann ohne Landeshilfen aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Die Kommunalaufsicht wird die Einhaltung der Haushaltsanierungspläne überwachen und bei Abweichungen intervenieren.


Weitere Kommunen sollen unterstützt werden

In einer zweiten Stufe sollen in den Folgejahren weitere Kommunen in diese Landeshilfen einbezogen werden, auch eine freiwillige Teilnahme wird dann möglich sein. Die zweite Stufe wird durch weitere Umverteilungen im kommunalen Finanzausgleich finanziert werden. Eine von der Landesregierung in ihrem Gesetzesentwurf noch vorgesehene und sehr umstrittene Abundanumlage für die "reicheren" Kommunen ist zunächst vertagt worden. Darüber wird in den Folgejahren zu entscheiden sein.


Ernst & Young untersucht Auswirkungen der Landeshilfen

Schon während der Beratung des Gesetzes wurde kontrovers darüber diskutiert, ob die vom Land vorgesehenen Konsolidierungshilfen ein ausreichender Beitrag sind, um die überschuldeten Kommunen in die Lage zu versetzen, mit Hilfe zusätzlicher eigener Konsolidierungsleistungen ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Die Stadt Wuppertal hat daher als erste Kommune Ernst & Young damit beauftragt, die Wirkungen dieser Landeshilfen speziell auf die Haushaltsentwicklung der Stadt Wuppertal zu untersuchen und die Haushaltsentwicklung bis zum Jahr 2021 zu prognostizieren. Im Rahmen dieser Untersuchungen war auch zu ermitteln, wie hoch der von der Stadt selbst zu erbringende Konsolidierungsbeitrag sein muss, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen.


Wie hoch ist der kommunale Eigenbeitrag?

Hierzu musste zunächst mit der Kämmerei der Stadt Wuppertal die Datengrundlage abgestimmt bzw. die Daten einer Qualitätssicherung unterzogen werden. Des Weiteren wurden Prognosen über die Haushaltsjahre getroffen, die außerhalb der mittelfristigen Planung der Kommune (bis 2016) liegen.

In einem nächsten Schritt wurden für die wesentlichen Ertragspositionen (z. B. Gewerbesteuer, Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer usw.) wie auch Aufwandspositionen (anteilige Kosten der Kommunen für die Kosten der Unterkunft und Heizung usw.) Szenarien entwickelt und gerechnet, die aus differierenden Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2021 abgeleitet wurden.


Der Bund muss sich stärker an den Lasten beteiligen

Über alle im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien hinweg und auch bei den kommunalen Spitzenverbänden gibt es  eine übereinstimmende Auffassung, dass die Sanierung der NRW-Kommunen letztlich nur dann nachhaltig gelingen kann, wenn der Bund sich stärker als bisher an der Finanzierung der Soziallasten beteiligt. Daher wurden in einer dritten Arbeitsphase Sensitivitäten für eine Beteiligung des Bundes an drei wesentlichen Sozialleistungen betrachtet: Die Kosten der Unterkunft, die wirtschaftliche Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Berechnet wurde, wie sich der Finanzzuschuss des Landes sowohl bei den Szenarien als auch bei den Sensitivitäten auf die nachstehenden Punkte auswirkt:

  • die jährlichen Haushaltsergebnisse
  • den jeweiligen jährlichen Finanzbedarf
  • die jährlich zu erbringenden eigenen Konsolidierungsbeiträge
  • und den Kapitaldienst.

Auf der Basis der Ergebnisse solcher Wirkungsuntersuchungen bekommen die Kommunen eine qualifizierte Datenbasis, die sowohl zur Erstellung ihrer Haushaltssanierungspläne und zu diesbezüglichen Gesprächen und Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht dienen können.


Eigenbeitrag für die Stadt Wuppertal ist "machbar"

Für die Stadt Wuppertal wurde ermittelt, dass ein wesentlicher eigener Konsolidierungsbeitrag zusätzlich zur Landeshilfe notwendig ist, um im Jahr 2016 den Haushaltsausgleich zu erzielen. Diesen Eigenbeitrag hat aber sowohl der Oberbürgermeister als auch der Stadtkämmerer in einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens als "machbar" bezeichnet. Für die Jahre 2016 bis 2021 muss dieser Konsolidierungsbeitrag allerdings noch leicht erhöht werden.


Ohne Wachstum geht es nicht

Die Untersuchung ergab aber auch, dass nur in einem positiven wirtschaftlichen Umfeld mit durchschnittlichen Wachstumsraten eine Konsolidierung gelingen kann. Große haushaltsentlastende Auswirkungen hätten eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Soziallasten der Kommunen. Würde der Bund ab dem Jahre 2014 z.B. 49 Prozent der Ausgaben für Eingliederungshilfen übernehmen, könnte die Stadt bis zum Jahr 2016 sogar fast ohne weitere Einsparungen zu einem Haushaltsausgleich gelangen.
Die Ergebnisse der für die Stadt Wuppertal durchgeführten Wirkungsuntersuchung wurden in einer Anhörung des Landtags vorgestellt. Die Stadt Wuppertal hat die Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht und freigegeben. Interessenten können diese Zusammenfassung bei der Stadt Wuppertal oder bei den u.g. Ansprechpartnern bestellen.


Ansprechpartner

Manfred Morgenstern
Ernst & Young GmbH
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Telefon +49 9352 14327
E-Mail Manfred Morgenster 

Dr. Volker Belzer
Ernst & Young GmbH
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Telefon +49 211 9352 10133
E-Mail Dr. Volker Belzer 

 

 

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