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Bilmog - Uebersicht - Ernst & Young - Deutschland

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BilMoG - Übersicht

Die wichtigsten Änderungen

Das BilMoG enthält zahlreiche Änderungen in den Bereichen der Rechnungslegung, Abschlussprüfung sowie Corporate Governance und stellt die umfassendste Änderung des HGB seit über 20 Jahren dar. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz soll das deutsche Bilanzrecht zu einer dauerhaften und gleichwertigen Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) weiterentwickelt werden. Dabei soll es die einfachere und kostengünstigere Alternative darstellen, die vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zur Nutzung eines modernen Bilanzrechts eröffnet, ohne auf IFRS umstellen zu müssen. Einige Änderungen wirken sich zudem auf die steuerliche Gewinnermittlung aus.

Die Änderungen durch das BilMoG sind grundsätzlich erstmals für Geschäftsjahre zu berücksichtigen, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, besteht ein Wahlrecht zur vorzeitigen (dann aber vollständigen) Anwendung der Änderungen. Das Gesetz enthält darüber hinaus detaillierte Anwendungsvorschriften für die Einzelregelungen.

Die wesentlichen Neuerungen durch das BilMoG sind:

  • Für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte besteht künftig im Einzel- und Konzernabschluss eine Aktivierungspflicht.
  • Für Herstellungskosten, die bei der Entwicklung eines selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens anfallen, gilt künftig ein Aktivierungswahlrecht.
  • Durch das BilMoG wird die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben, die bislang vorschreibt, dass steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben sind.
  • Rückstellungen werden in der Handelsbilanz künftig mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind generell abzuzinsen.
  • Die bisher zulässigen Aufwandsrückstellungen dürfen in Zukunft nicht mehr gebildet werden.
  • Im Bereich der latenten Steuern sieht das BilMoG einen Übergang auf das aus den IFRS bekannte bilanzorientierte „temporary-concept“ vor. Allerdings wird klargestellt, dass steuerliche Verlustvorträge nur insoweit beim Ansatz aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen sind, als eine Verlustverrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten ist.
  • Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung bestimmt sich künftig ausschließlich nach dem sog. „Control-Konzept“. Das Konzept der einheitlichen Leitung wird aufgegeben. Zweckgesellschaften, an denen bei wirtschaftlicher Betrachtung das Mutterunternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen trägt, sind in den Konzernabschluss einzubeziehen.
  • Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften haben – wenn nicht der Gesamtaufsichtsrat diese Aufgabe wahrnimmt – einen Prüfungsausschuss zu bilden.

 

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