Umstellung auf International
Financial Reporting Standards

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Fast alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sind seit 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Dies verlangt die Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats (sog. IAS-Verordnung). Nur für wenige Unternehmen galt eine Übergangsfrist bis 2007.

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz hat die deutsche Bundesregierung auch nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen das Wahlrecht eingeräumt, ab 2005 ihren Konzernabschluss nach IFRS befreiend oder ihren Einzelabschluss zu informatorischen Zwecken nach IFRS zu erstellen. Damit ist eine mögliche Umstellung auf IFRS für viele deutsche Unternehmen, die nicht unmittelbar von der IAS-Verordnung betroffen sind, in greifbare Nähe gerückt. Die Anzahl derjenigen Unternehmen, die dieses Wahlrecht in Anspruch nehmen können, wird auf ca. drei Millionen geschätzt.

Die IFRS Einführung hat organisatorische, personelle, kommunikative, rechtliche und andere Auswirkungen und stellt dabei nicht nur eine reine Änderung des Zahlenwerks durch neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dar. Vielmehr ist die Umstellung ein multidisziplinäres Projekt mit Konsequenzen für alle wesentlichen internen und externen Unternehmensbereiche, bei dem vielfältige Einflussgrößen auf Ihr Unternehmen einwirken können.

Mit Unterstützung der Teams von Ernst & Young schließen Sie nicht nur Ihr Umstellungsprojekt erfolgreich ab. Vielmehr machen wir gemeinsam Ihre umfassende Unternehmenstransparenz zu Ihrem Wettbewerbsvorteil und entsprechen damit den Erwartungen und Anforderungen des Marktes an Ihr Unternehmen. Nur eine strukturierte Vorgehensweise kann sicherstellen, dass Ihr Umstellungsprojekt tatsächlich erfolgreich verläuft.

Fordern Sie uns!
Denn: Die Einführung von IFRS ist eine Herausforderung für das gesamte Unternehmen. Sie ist nicht nur ein Projekt. Sie steht für eine grundlegende Veränderung. Wir verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung. Wir können Sie dabei unterstützen, die Chancen, die eine Einführung der IFRS bietet, wirklich zu nutzen. Wir unterstützen Sie auch dabei, die Transparenz der Finanzdaten, die Sie den wichtigsten Interessengruppen zur Verfügung stellen, zu einem Wettbewerbsfaktor zu machen. Wenn Sie mehr Informationen erhalten möchten, nehmen Sie mit unserem Umstellungsspezialisten in Ihrer Region Kontakt auf.

Nutzen Sie auch unsere Branchenspezialisierung im Bereich EMEIA Financial Services. Insbesondere Banken und Finanzdienstleister, aber auch andere Branchen mit umfangreichen Treasury Aktivitäten stehen vor den Herausforderungen des IAS 39.

Weitere IFRS-Dienstleistungen von Ernst & Young sind:

  • Prüfung von IFRS-Abschlüssen nach HGB und ISA
  • Reviews (prüferische Durchsicht) von IFRS-Quartalsabschlüssen
  • Erstellung von Gutachten
  • Umstellung des Reportings für Spezialfonds auf IFRS-Fondsreporting

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