Enforcement-Beratung
Seit Mitte 2005 kontrolliert die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) die Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland. Durch das Enforcement-Verfahren soll Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Unternehmensabschlüsse präventiv entgegengewirkt werden. Sofern im Rahmen des Verfahrens Fehler festgestellt werden, ist der Kapitalmarkt hierüber zu informieren.
Die Prüfung erstreckt sich auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte in- und ausländischer Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Deutschland in Anspruch nehmen. Die zu prüfenden Unternehmen werden durch ein Stichprobenverfahren ausgewählt. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX alle vier bis fünf Jahre und die übrigen kapitalmarktorientierten Unternehmen alle acht bis zehn Jahre geprüft werden. Einen Teil der Stichprobe wählt die DPR unter risikoorientierten Gesichtspunkten aus, bspw. im Hinblick auf ein erstmaliges Listing, außergewöhnliche Transaktionen oder die wirtschaftliche Lage. Weiterhin kann eine Prüfung erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Diese Anlassprüfung erstreckt sich auch auf Halbjahresfinanzberichte.
Die Prüfung eines Abschlusses durch die DPR ist in der Regel sehr komplex, detailliert und entsprechend ressourcenaufwändig. Durch die enorme inhaltliche Herausforderung und zeitliche Belastung - nicht zuletzt aufgrund kurzer Fristen der DPR - stößt dabei das eigene Rechnungswesen schnell an seine Grenzen, wodurch das Risiko einer Fehlerfeststellung steigt. Dass eine DPR-Prüfung eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen darstellt, zeigen die bisherigen Erfahrungen mit der DPR: Bis Ende 2010 hat die DPR insgesamt 625 Prüfungen abgeschlossen. Dabei wurden bei ca. 25 Prozent der geprüften Abschlüsse und Lageberichte Fehler festgestellt.
Bei vielen Unternehmen steht zwischenzeitlich turnusmäßig die zweite Prüfung durch die DPR an. Aufgrund des hohen Kenntnisstandes der DPR sind diese Prüfungen für die Unternehmen jedoch keineswegs Selbstläufer. Vielmehr sind diese Verfahren oftmals inhaltlich und zeitlich aufwändiger als das erste Verfahren.
Die Erfahrung zeigt, dass eine gezielte Vorbereitung die Durchführung eines DPR-Verfahrens erleichtert. Es empfiehlt sich, bei prüfungsrelevanten Sacherhalten, wie Unternehmenserwerben, zeitnah eine sachgerechte Dokumentation inklusive aller erforderlichen Unterlagen zu erstellen.
Unsere erfahrenen, multidisziplinär ausgerichteten Teams können Ihnen helfen, das Enforcement-Verfahren professionell und effizient zu meistern und das Risiko von Beanstandungen zu reduzieren.
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