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Verschärfte Rahmenbedingungen weltweit Die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten internen Richtlinien kann gravierende Negativauswirkungen auf Unternehmen haben und in Einzelfällen existenzbedrohend sein. Non-Compliance wird in aktuellen Umfragen als eines der Hauptrisiken für Unternehmen genannt. Die zahlreichen Unternehmensskandale der letzten Jahre aufgrund von Korruptions-, Betrugs-, Bilanzdelikten und Kartellverstößen haben weltweit eine Welle der Regulierung und der verschärften Durchsetzung bereits vorhandener Rechtsnormen ausgelöst (z.B. Geldbußen nach §130 OWiG). Unternehmen versuchen daher verstärkt, sich vor Haftungsfällen und damit einhergehenden Reputationsschäden zu schützen.
Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen Seit den Unternehmensskandalen und der Kapitalmarkt-/Kreditkrise wird vermehrt der Ruf nach Inanspruchnahme der Verantwortlichen laut: Vorstände und Aufsichtsräte werden zunehmend für Pflichtverletzungen persönlich in Haftung genommen. Grund dafür ist, dass nach aktueller Rechtsprechung die sogenannte Business Judgement Rule für Vorstände (§93 Abs. 1 Satz 2 AktG) im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems als Grundlage für die Beurteilung von Organisationsverschulden strenger ausgelegt wird. Für Mitglieder des Aufsichtsrats gilt Entsprechendes gemäß §116 AktG.
Gute Unternehmensführung als Erfolgsfaktor Seit Veröffentlichung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 gilt Compliance als ein wesentlicher Bestandteil guter Unternehmensführung (Corporate Governance). Mit dem Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber die Aufsichtspflichten der Aufsichtsräte und des Managements von Aktiengesellschaften und kapitalmarktorientierten Unternehmen im Hinblick auf Compliance erweitert. Die Regelungsdichte im Bereich Corporate Governance/Compliance steigt weltweit und die Einhaltung wird zu einem Erfolgsfaktor für Unternehmen aller Größen und Branchen.
Vorkehrungen treffen Compliance-Management-Systeme sind darauf ausgerichtet, den organisatorischen Rahmen hinsichtlich Aufbau und Ablauf zu schaffen, um Verstöße zu vermeiden. Ernst & Young berät seine Mandanten sowohl bei der Konzeption und der Implementierung von Compliance-Management-Systemen als auch bei der Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien durch die Organe und Mitarbeiter des Unternehmens. Das umfassende Spektrum der Compliance Management Services von Ernst & Young ist nachfolgend beschrieben.
Informieren Sie sich in unserer englischsprachigen Broschüre (962 KB, 16 pages) über den UK Bribery Act. Dieser tritt am 11. Juli 2011 in Kraft und informiert über Großbritanniens gefestigte Position zu den Themen "Bestechung" und "Korruption" sowie über wichtige Entwicklungen in der globalen Anti-Bestechungs-Legislatur.
Compliance Management
Compliance Management ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Lesen Sie in unserem Flyer (1,7 MB, 12 Seiten), wie Ernst & Young Sie bei der Konzeption und Implementierung Ihres Compliance- Management-Systems (CMS) untersützen kann.