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Übergangsfrist für Gelangensbestätigung offiziell verlängert

Die Finanzverwaltung hat die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Gelangensbestätigung offiziell über den 30. Juni 2012 hinaus verlängert (BMF-Schreiben vom 1. Juni 2012).

Danach läuft die Übergangsfrist noch bis zum Inkrafttreten der geplanten neuerlichen Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Die Änderungen, die unter anderem die vorgesehenen Erleichterungen in der UStDV absichern sollen, sollen nach derzeitigem Stand zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die für die Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlichen Voraussetzungen noch nach den bisherigen - formell bis zum 31. Dezember 2011 geltenden - Regelungen beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden.

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Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martina Ortmann-Babel
Mittlerer Pfad 15
70499 Stuttgart
Telefon +49 (711) 9881 15754
E-Mail Martina Ortmann-Babel 

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