Für international tätige Unternehmen spielen Zollabgaben sowie zollrechtliche Verfahren und Sicherheitskontrollen eine wichtige Rolle. Zölle sind echte Kosten, die Rohstoffe, Zulieferteile und Komponenten, aber auch Fertigprodukte verteuern und damit einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellen. Das europäische Zollrecht beinhaltet zudem zunehmend sicherheitsrelevante Vorschriften zur Überwachung der Handelsströme. Diese bringen eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben und Pflichten für die beteiligten Unternehmer mit sich.
Unsere Berater des Bereichs Indirekte Steuern konzentrieren sich deshalb speziell auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Beim Import in die EU wie beim Export in andere Länder können wir Ihnen bei allen zollrechtlichen Fragen und außenwirtschaftsrechtlichen Themen helfen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung der durch das EU-Zollrecht vorgesehenen Zollverfahren zur Vermeidung oder Reduzierung der Zollbelastung und beraten Sie in Fragen des Marktordnungsrechtes.
Verbrauchsteuern
Spätestens seit der ökologischen Steuerreform spielen verbrauchsteuerrechtliche Aspekte nicht nur für energieintensive Unternehmen eine wichtige und kostenträchtige Rolle. Zu den Verbrauchsteuern zählen neben den "Ökosteuern" (Mineralöl-, Erdgas- und Stromsteuer) auch die Tabak-, Kaffee-, Branntwein- und Schaumweinsteuer. Im Bereich der Verbrauchsteuern existieren zahlreiche steuerliche Pflichten, aber auch Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Vermeidung der Steuerbelastung. Für diese und alle weiteren Fragen zu verbrauchsteuerlichen Themen stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.
Kontakte
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christa Breucha Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart Tel +49 (711) 9881 15244 E-Mail Christa Breucha