Das nationale Umsatzsteuerrecht basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Europäische Union (EU) – ebenso wie das Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten. Trotz identischer Grundlage sind jedoch zahlreiche Besonderheiten bei der Durchführung der Umsatzbesteuerung in den einzelnen Staaten zu beachten. Darüber hinaus sind die Aktivitäten von Unternehmen nicht auf die EU begrenzt, sondern umfassen auch das Drittland. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen bedeutet dies: Sie müssen deutsche und ausländische Regelungen beachten. Fehler beim Umsatzsteuerausweis in Rechnungen können zu einem finanziellen Nachteil führen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende umsatzsteuerliche Beratung:
Beurteilung von Einzelsachverhalten, sofern erforderlich unter Einschaltung unserer Kollegen aus dem internationalen Netzwerk von Ernst & Young
Optimale Gestaltung von umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen
Vorsteueroptimierung bei gemischten Umsätzen (z.B. bei Banken und Krankenhäusern)
Risikomanagement in der Umsatzsteuer (z.B. umsatzsteuerliche Prüfung und Implementierung des ERP-Systems)
Begleitung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Umsatzsteuerlicher Registrierungen im In- und Ausland
Vorsteuervergütungsverfahren und anderen Erklärungspflichten im In- und Ausland Umsatzsteuer-Reviews
Inhouse-Schulungen zum Umsatzsteuerrecht
Zudem stellt das Umsatzsteuerrecht an einzelne Branchen besondere Anforderungen und erfordert deshalb zusätzliche Expertise. Dies gilt z.B. für Banken und Versicherungen oder für Unternehmen im liberalisierten Energiemarkt. Auch durch die Privatisierung öffentlicher Leistungen können sich neue, komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen ergeben. Mit Hilfe unserer Spezialisten lösen wir auch Ihre branchenspezifischen Umsatzsteuerprobleme.
Kontakte
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christa Breucha Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart Tel +49 (711) 9881 15244 E-Mail Christa Breucha