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Transfer Pricing and Tax Efficient Supply Chain Management

In einer globalisierten Wirtschaft produzieren Unternehmen Waren oder lassen Dienstleistungen dort erbringen, wo sie die günstigsten Rahmenbedingungen vorfinden. Werden dabei konzerninterne Liefer- und/oder Leistungsbeziehungen über die Grenze hinweg in Rechnung gestellt, prüfen die Finanzverwaltungen in den beteiligten Ländern regelmäßig, ob diese Verrechnungspreise in Art und Umfang dem entsprechen, was üblicherweise mit fremden Dritten vereinbart worden wäre (arm’s length principle). Erfüllen die Verrechnungspreise diese Bedingungen nicht, ist mit teils empfindlichen Strafen oder Korrekturen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu rechnen. Der Nachweis, dass die Verrechnungspreise dem arm’s length principle entsprechen, ist dabei meist in Form einer inhaltlich vorgegebenen schriftlichen Verrechnungspreisdokumentation zu führen.

Um unsere Mandanten dabei kompetent und zeitnah beraten zu können, hat Ernst & Young schon vor Jahren ein globales Netzwerk von Spezialisten (Steuerberater, Economists, Industrieexperten) installiert, das Ihnen rund um den Globus zur Verfügung steht.

Beratungsfelder sind insbesondere:

  • Erstellen einer Verrechnungspreisdokumentation, die den Anforderungen der §§ 90, 162 AO und denen der in die jeweilige Transaktion involvierten Länder genügt. Wir bieten unseren Mandanten in diesem Zusammenhang außerdem die Begleitung bei der Einführung einer solchen Dokumentation (Coaching) sowie die Überprüfung einer bereits bestehenden Verrechnungspreisdokumentation (Health Check) an
  • Unterstützung bei der Gestaltung einer konzerninternen steueroptimierten Wertschöpfungskette – auf Wunsch auch gerne unter Berücksichtigung umsatzsteuerlicher und/oder zollrechtlicher Implikationen
  • Unterstützung bei Beanstandungen des Verrechnungspreissystems durch die jeweilige Finanzverwaltung, bspw. durch das Führen von Verständigungsverfahren oder die Verteidigung des gewählten Verrechnungspreissystems bei Außenprüfungen
  • Ernst & Young ist einer der führenden Berater bei der Verhandlung bi- oder multilateraler Advanced Pricing Agreements (APAs)
Weitere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer internationalen Geschäftstätigkeit sind:

  • Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Zollrechtliche Fragestellungen
  • Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Honorieren. Motivieren. Gewinnen.

Kontakte

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Stefan Köhler
Mergenthalerallee 5
65760 Eschborn
Telefon +49 (6196) 996 26315
E-Mail Prof. Dr. Stefan Köhler 

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