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Mögliche Nachverhandlungen zum Steuerabkommen mit der Schweiz

Da das bereits im September 2011 unterzeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat zu scheitern droht, will die Bundesregierung offenbar in Nachverhandlungen mit der Schweiz eintreten.

Das Abkommen sieht u.a. vor, dass auf zukünftige Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsteuer (26,375 Prozent) in der Schweiz einbehalten wird, mit der die deutsche Steuerpflicht erfüllt sein soll. Für bisher nicht versteuerte Kapitalanlagen in der Schweiz sollen deutsche Steuerpflichtige einmalig die Möglichkeit zur Entrichtung einer pauschalen Steuer erhalten. Der Steuersatz soll zwischen 19 und 34 Prozent des maßgeblichen Vermögensbestandes liegen.

Seitens der Länder wird u.a. die Ausgestaltung der Option zur Pauschalbesteuerung der bisher nicht versteuerten Kapitalanlagen kritisiert. Welche Punkte des Abkommens tatsächlich nachverhandelt werden und ob sich die Schweiz überhaupt zu Nachverhandlungen bereit erklärt, bleibt abzuwarten.

Ausgeräumt scheinen allerdings die in letzter Zeit aufgebrachten europarechtlichen Bedenken gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz.

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