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Jahressteuergesetz 2013

Auch über ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) ist dieses noch nicht endgültig beschlossen worden. Stattdessen hat sich das JStG 2013 in Parallelverfahren mit weitgehend gleichen Inhalten aufgespalten.

So konnte hauptsächlich wegen der unterschiedlichen Auffassung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern das JStG 2013 trotz eines im Dezember 2012 gefundenen Ergebnisses im Vermittlungsausschuss bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat versagten dem JStG 2013 ihre Zustimmung.

Mit dem darauf folgenden Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) verabschiedete der Bundestag am 28. Februar 2013 eine Light-Version des JStG 2013. Darin sollen insbesondere EU-Vorgaben umgesetzt werden, um Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu vermeiden. Dabei sind in das AmtshilfeRLUmsG nur Gesetzesänderungen eingeflossen, die bereits Bestandteil des ursprünglichen JStG 2013 waren.

Doch der Bundesrat versagte auch dem JStG-Light seine Zustimmung und hat am 22. März 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des reduzierten Inhalts des JStG-Light haben SPD und Grüne im Bundestagsfinanzausschuss einen weitreichenden Änderungsantrag eingebracht, der mit Ausnahme des Punktes der eingetragenen Lebenspartnerschaften, den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses aus Dezember 2012 wieder herstellen soll. Trotz der Ablehnung des Antrags durch CDU/CSU und FDP im Bundestagsfinanzausschuss, sind die Themen daraus Teil der Verhandlungsmasse im Vermittlungsausschuss.

Zusätzlich hat der Bundesrat am 1. März 2013 mit dem Gesetzentwurf eines „JStG 2013 der Länder“ ein eigenes Gesetzgebungsverfahren gestartet, in dem alle Änderungsvorschläge des ursprünglichen JStG 2013 inklusive des im Dezember gefundenen Vermittlungsergebnisses enthalten sind. Einzige Ausnahme: Die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten.

Darüber hinaus hat der Bundestag am 25. April 2013 ein weiteres Steuergesetz mit dem Namen „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ beschlossen.  Mit dem Gesetz sollen neben der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmen unter anderem Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer (sogenannte Cash-GmbH) gesetzlich geregelt werden.  Da der Bundesrat dem Gesetz am 3. Mai 2013 seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, muss wie erwartet auch dieses Gesetz eine Ehrenrunde drehen.

Damit liegen nun alle Themen rund um das gescheiterte JStG 2013 auf dem Verhandlungstisch des Vermittlungsausschusses und können in der nächsten Sitzung am 5. Juni 2013 gemeinsam beraten werden. Einer Einigung müssten Bundestag und Bundesrat erneut zustimmen. 
 

Mehr Informationen

Jahressteuergesetz Light im Bundestag verabschiedet

Bundesrat lehnt Jahressteuergesetz 2013 erneut ab

Die wesentlichen Inhalte des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 können Sie unserer ausführlichen Übersicht  (201 KB, 16 Seiten) entnehmen.

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