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Unternehmensteuerreformgesetz 2012

 

Am 17. Januar 2013 hat der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss am 12. Dezember 2012 vorgeschlagenen Änderungen im Unternehmensteuerreformgesetz zugestimmt. Am 1. Februar 2013 hat auch der Bundesrat sein Einverständnis zu der Unternehmensteuerreform gegeben.

Das Ergebnis im Vermittlungsausschuss betrifft die nur einmalige Berücksichtigung negativer Einkünfte in bestimmten Organschaftsfällen mit Auslandsbezug. Danach sollen negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft für die deutsche Besteuerung unberücksichtigt bleiben, soweit sie im Ausland im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden.

Neben weiteren Änderungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft und im steuerlichen Reisekostenrecht regelt das Gesetz die Erhöhung des maximalen Verlustrücktrags auf eine Million Euro. Das Unternehmensteuerreformgesetz wurde am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

 

Mehr Informationen

Unternehmensteuerreformgesetz 2012

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes, das am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, können Sie unserer Übersicht (150 KB, 9 Seiten) entnehmen.

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E-Mail Martina Ortmann-Babel 

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