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Sarbanes-Oxley Act


Warum der Sarbanes-Oxley Act verabschiedet wurde

    Die Bilanzskandale um Worldcom und Enron haben das Vertrauen in den US-amerikanischen Kapitalmarkt grundlegend erschüttert. Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, hat der amerikanische Gesetzgeber erhebliche Verschärfungen des Wertpapierhandels- bzw. des Börsenrechts beschlossen. Der „Sarbanes-Oxley Act of 2002“ (SOA) soll die Verbesserung der Corporate Governance und die Wiedergewinnung des Vertrauens der Kapitalmärkte ermöglichen. Dabei gilt es insbesondere, die Rechnungslegung wesentlich zu verbessern, indem Vorstand und Abschlussprüfer stärker in die Pflicht genommen werden.

    Die weitreichenden Änderungen des SOA betreffen z.B.
    • erweiterte Anforderungen und Haftung für das Management
    • Einführung eines Audit Committee
    • disziplinarische Maßnahmen
    • Prüfung des internen Kontrollsystems

    Warum der Sarbanes-Oxley Act deutsche Unternehmen betrifft

    Der Anwendungsbereich des SOA erstreckt sich auf alle Unternehmen, die einen der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission [SEC]) unterliegenden Kapitalmarkt in Anspruch nehmen (listed companies). Damit sind auch deutsche Unternehmen betroffen, deren Aktien in den USA gehandelt werden (foreign private issuers). Ferner können auch die Tochtergesellschaften - sogenannte "listed companies" - betroffen sein, sofern sie eine wesentliche Einheit der Muttergesellschaft (significant subsidiaries) darstellen. Neben einer Börsennotierung werden insbesondere auch Unternehmen erfasst, die SEC-zertifizierte Schuldtitel begeben haben.


    SEC-gelistet oder „significant subsidiary“: Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen
      Jeder Chief Excecutive Officer (Vorstandsvorsitzende) und Chief Financial Officer (Finanzvorstand) einer berichtenden Gesellschaft hat künftig in allen Zwischen- und Jahresabschlüssen u.a. zu bestätigen, dass
      • der Bericht keine unwahren Feststellungen enthält und der Bericht eine faire Darstellung des operativen Ergebnisses und der finanziellen Bedingungen enthält
      • die Officers verantwortlich sind für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des internen Kontrollsystems (IKS) und sie die Folgerungen über die Wirksamkeit des IKS aus ihrer jüngsten Beurteilung abgeleitet haben
      • die Officers sichergestellt haben, dass alle wesentlichen Informationen allen Board-Mitgliedern zugänglich sind und sie das Audit Committee und den Abschlussprüfer über wesentliche Defizite und festgestellte Verstöße (insbesondere Täuschungen und Vermögensschädigungen) informiert haben

      Section 404 SOA weist die Securities and Exchange Commission (SEC) an, das Management SEC-notierter Gesellschaften im Rahmen des Jahresabschlusses zur Einschätzung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und zur Darstellung der im Rahmen der Abschlusserstellung angewandten Verfahren zu verpflichten. Der Abschlussprüfer soll diese Einschätzung des Managements prüfen und hierüber eine Bescheinigung erteilen.

      Die SEC wird in wenigen Wochen zudem Regeln für die Berichtserstattung über das interne Kontrollsystem endgültig festlegen. Diese werden Vorstände erstmalig dazu verpflichten, am Geschäftsjahresende eine Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollen und Verfahren vorzunehmen. Die im Rahmen der jährlichen Aufstellung der Konzern- und Jahresabschlüsse durchzuführende Bewertung ist durch den Abschlussprüfer zu prüfen. Die Ausgestaltung und Stärkung konzernweiter Überwachungssysteme gewinnt damit maßgeblich an Bedeutung.

      Die zwingend anzuwendenden Regelungen der Section 404 „Management Assessment of Internal Controls“ für alle Unternehmen mit Jahresabschlüssen mit einem Abschlussstichtag von ursprünglich ab dem 15. September 2003 wurde durch die SEC mehrfach verschoben. Sie gelten für amerikanische, börsennotierte Unternehmen ('accelerated filers') für alle Jahresabschlüsse nach dem 15. November 2004; die restlichen Unternehmen - also die sogenannten 'non-accelerated filers', zu denen insbesondere die ausländischen, an US-Börsen gelisteten Unternehmen gehören, aber auch kleinere US-basierte Börsengesellschaften, müssen die entsprechenden Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr erfüllen, das am 15. Juli 2006 oder später endet.

      Vor dem Hintergrund der mittlerweile bei einer Vielzahl von Unterstützungsprojekten gesammelten Erfahrungen ist eine frühzeitige, intensive Beschäftigung hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise bereits zum heutigen Zeitpunkt unbedingt anzuraten.


      Wie wir Sie unterstützen

      Sofern Sie für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf identifiziert haben, unterstützen wir mit detaillierten Informationen und Checklisten, um die Anforderungen des SOA zu erfüllen. Einen detaillierten Überblick über die Vorgehensweise zur geforderten Bewertung und Berichtserstattung über das Interne Kontrollsystem nach Section 404 SOA geben Ihnen folgende Broschüren:
      • Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland
      • Preparing for Internal Control Reporting
      • Evaluating Internal Controls (Entity Level)
      • Evaluating Internal Controls (Process, Transaction or Application Level)
      • Evaluating Internal Controls (Evaluating Overall Effectiveness, Identifying Matters for Improvement, and Ongoing Assessment of Controls)
      • Corporate Reform: The New SEC Auditor Independence Rules
      • Corporate Reform: Implications for Audit Committees
      • Emerging Trends in Internal Controls - Third Survey
      Interessiert?

      Wenn Sie die Broschüren kostenlos bei uns bestellen möchten, füllen Sie bitte unser Formular aus.

      Sarbanes-Oxley Act



      Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema "Corporate Governance".


      Die Umsetzung des Sarbanes-Oxley Acts stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Lesen Sie mehr über aktuelle Erfahrungen und Einschätzungen der größten US-Konzerne, die wir in unserer Studie befragt haben. Die Ergebnisse können Sie kostenlos bei uns anfordern.


      Section 404 des Sarbanes-Oxley Act zwingt Sie zu einer jährlichen Bewertung und umfassenden Dokumentation der Wirksamkeit Ihres Internen Kontrollsystems. Erfahren Sie direkt aus der Praxis, wie Sie die vorgesehenen bzw. vorhandenen Compliance-Lösungen in SAP optimal zur Umsetzung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act einsetzen. Detaillierte Informationen zu dieser Veranstaltung sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
      Der Name Ernst & Young bezieht sich auf ein oder mehrere Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht. Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Manche Inhalte dieser Seiten können von einem oder mehreren EYG-Mitgliedsunternehmen gestaltet worden sein.