Ausschreibungen Investitionsförderung
GA-Zuschuss
Für Investitionen in den neuen Bundesländern oder strukturschwachen Gebieten der alten Bundesländer, die der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte dienen (auch Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte) und die Arbeitsplätze schaffen oder sichern, werden Investitionszuschüsse aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Förderung) gezahlt.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus können je nach Investitionsort bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Hierfür sind die geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze mindestens fünf Jahre zu erhalten. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre in der Betriebsstätte verbleiben.
Fragen zu Einzelheiten des GA-Zuschusses beantworten wir Ihnen gerne.
Investitionszulage
Für Investitionen in den neuen Bundesländern steht neben Zuschüssen aus der GA-Förderung die Investitionszulage zur Verfügung. Gefördert werden u.a. Erstinvestitionen in Sachanlagen, die von Anspruchsberechtigten vorgenommen werden. Je nach Unternehmensgröße und Investitionsort ist hierfür eine Zulage zwischen 12,5 Prozent und 27,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich. Anträge können jährlich nachträglich beim örtlichen Finanzamt gestellt werden. Der Investor muss gewährleisten, dass geförderte Wirtschaftsgüter fünf Jahre in einer Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben und betrieblich genutzt werden.
Das Investitionszulagengesetz 2005 erhält einen Nachfolger in Form des Investitionszulagengesetzes 2007. Während die Grundsätze der Investitionszulagenförderung beibehalten werden, sieht das Investitionszulagengesetz 2007 aber auch Neuerungen vor, insbesondere sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes in den neuen Bundesländern erstmals als begünstigter Wirtschaftszweig in die Förderung einbezogen. Die Förderung der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die anderen zur Nutzung überlassen werden (Leasing, Pacht), ist künftig stark eingeschränkt und nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Das Investitionszulagengesetz 2007 gilt allerdings nur für Investitionen, mit denen nicht vor dem 21. Juli 2006 begonnen wurde.
Fragen zu Einzelheiten der Investitionszulage beantworten wir Ihnen gerne.
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
Das Eisenbahnbundesamt unterstützt den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in Deutschland, bei der Transportgüter für einen Teil der Transportstrecke von der Straße auf die Schiene, Binnenwasserstraße oder auf See umgeschlagen werden. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, die für ihre Vorhaben einen Zuschuss in Höhe bis zu 85 % der projektrelevanten Kosten (z.B. Grunderwerb, notwendige Infrastruktur und Hochbauten, Umschlaggeräte und Planungskosten) erhalten können. Fördermittel für noch nicht begonnene Vorhaben können jederzeit beantragt werden.
Fragen zu Einzelheiten der Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Förderung von privaten Gleisanschlüssen
Der Bund fördert die Errichtung, Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen, die einen Anschluss an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens haben, mit Investitionszuschüssen von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die zur Betriebsabwicklung erforderlichen eisenbahntechnischen Anlagen des Gleisanschlusses und die ausschließlich für das Be- und Entladen nutzbaren Anlagen und Geräte sowie Planungskosten. Fördermittel für noch nicht begonnene Vorhaben können jederzeit beantragt werden.
Fragen zu Einzelheiten der Förderung von privaten Gleisanschlüssen beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Kostenloses Förderscreening
Eignet sich Ihr Projekt für eine Förderung? Wir sagen es Ihnen! Füllen Sie hierzu unseren Fragebogen aus.
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