Corporate Governance
Eine Häufung von Unternehmenskrisen und Schieflagen auch namhafter Großunternehmen hat sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen eine Diskussion über die Corporate Governance in Gang gesetzt.
Bereits im Juli 2001 hat die vom Bundeskanzler eingesetzte Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts“ ihren Bericht mit zahlreichen Empfehlungen vorgelegt.
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat daraufhin die Kodex-Kommission „Corporate Governance“ Verhaltensregeln für die Führung und Kontrolle börsennotierter Unternehmen in Deutschland erarbeitet. Im Kodex sind Verhaltensstandards für Aufsichtsräte und Vorstände, aber auch Informationspflichten gegenüber Aktionären und die Rolle von Abschlussprüfern praxisnah festgelegt. Darüber hinaus werden durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz wichtige Corporate Governance-Richtlinien umgesetzt.
Informationen zur praktischen Umsetzung der Kodex-Empfehlungen finden Sie in unserem Bereich Analyse von Entsprechenserklärungen.
Hinsichtlich der jüngsten Entwicklungstendenzen zur Corporate Governance in den USA besuchen Sie unsere Website zum Thema "Sarbanes-Oxley Act".