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Article Bedingungen von den optimalen Fondsstandort 2010-06 - Ernst & Young - Luxembourg

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Bedingungen von den optimalen Fondsstandort

Von Maria Scherer* und André Pesch*
Börsen-Zeitung
15. Juni 2010

Die Einstellung von Anlegern gegenüber Anlageprodukten hat sich in den letzten Jahren bedingt durch die Finanzkrise geändert. Waren Anleger in der Vergangenheit auf eine möglichst hohe Rendite fokussiert, so spielen heute auch andere Faktoren bei der Auswahl von Anlageprodukten eine Rolle. Potentielle Investoren reagieren sensibler als in der Vergangenheit auf die Standortwahl eines Fondsvehikels und ziehen vermehrt ein reguliertes Umfeld mit günstigen steuerlichen Konditionen den zumeist unregulierten und teilweise als „Steueroase“ betitelten Offshore-Jurisdiktionen vor. Dieser auf Anlegerseite zu verzeichnende Trend ist auch den Asset Managern nicht entgangen. So tragen sie sich vermehrt mit dem Gedanken, Fondsstrukturen, die aktuell in Offshore-Jurisdiktionen wie z.B. Cayman Islands, Guernsey oder Jersey domiziliert sind, in ein reguliertes Umfeld zu übertragen, um auch weiterhin für potentielle Investoren attraktiv zu sein. Die Gründe für die Umsiedlung oder Neuansiedlung von Fondsprodukten im regulierten und für Anleger attraktiven Umfeld finden sich in verschiedenen Bereichen:
  - Diskussionen auf Ebene der G20 zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch in steuerlichen Angelegenheiten
  - Zunehmende Zurückhaltung von Investoren gegenüber Anlagen in Offshore Jurisdiktionen
  - Die Ankündigung verschiedener Staaten Investitionen in unreguliertem Umfeld beim Anleger mit einer Art Strafbesteuerung zu belegen.

Bei der Wahl des geeigneten regulierten Umfeldes für ihre Anlageprodukte spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. So sollte es sich um einen dem breit gefächerten Anlegerkreis wohl bekannten Standort handeln, der einen guten „track record“ bezüglich weltweitem Vertrieb von Anlage- und im speziellen Investmentfondsprodukten nachweisen kann. Des weiteren sollten eine anerkannte Aufsicht über Fondsprodukte und eine für die spezifischen Belange des Asset Managers geeignete Infrastruktur – bestehend u.a. aus Administratoren, Depotbanken, Wirtschaftsprüfern, Steuerexperten sowie Anwaltskanzleien – vorhanden sein. Weitere bedeutende Faktoren für die Standortwahl sind rechtliche Gegebenheiten für die Auflage von Fondsprodukten sowie das steuerliche Umfeld.


Luxemburg als bedeutender und gemessen am verwalteten Volumen regulierter Investmentfonds grösster Fondsstandort in Europa bietet heute optimale Voraussetzungen für das Onshoring von Off-shore Strukturen.


Der Finanzplatz Luxemburg blickt auf langjährige Erfahrung in den Bereichen Fondsadministration und Fondsauflage zurück. Bedingt durch die geographische Lage im Herzen Europas und seine Gewichtung als grösster Fondsstandort Europas ist es über die letzten Jahre gelungen ein immer internationaleres Bild nach aussen abzugeben. Es konnten Fondsspezialisten verschiedenster Ländern gewonnen werden; multikulturelle mehrsprachige Teams, die perfekt auf die Anforderungen im internationalen Umfeld reagieren können, haben sich hier zusammengefunden. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Administratoren in Luxemburg angesiedelt, die eine umfassende Expertise auf dem Gebiet der Verwaltung auch komplexer Fondsstrukturen wie z.B. Master-Feeder Konstruktionen,  die Verwendung von Pooling-Techniken oder Umbrellastrukturen aufweisen. Alle Investmentfondsvehikel bieten darüber hinaus die Möglichkeit mit der Auflage mehrerer Anteilklassen je Teilfonds auf die Belange verschiedener Anlegergruppen eingehen zu können.


Luxemburg hat sich dadurch in den letzten 25 Jahren als zentrale europäische Plattform zum weltweiten Vertrieb von UCITS (Undertakings of Collective Investment in Transferable Securities, Investmentfonds im Sinne der EU-Richtline) entwickelt. Neben der Expertise bei richtlinienkonformen Investmentfonds ist es Luxemburg gelungen sich ebenfalls in den Bereichen nicht richtlinienkonformer Investmentfonds und alternativer Anlagestrategien international als Plattform zu etablieren.

 

Über die Europäischen Grenzen hinaus hat sich auch die Finanzmarktaufsicht durch die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) als bewährte Behörde des Standortes Luxemburg etabliert.


Auch die Luxemburgische Gesetzgebung zu Investmentfonds geniesst im internationalen Umfeld Anerkennung. So ist es Luxemburg in den vergangenen Jahren immer wieder gelungen, mit flexibler Gesetzgebung auf die Bedürfnisse des Marktes und der Anleger nach Investmentfondsprodukten zur Umsetzung alternative und innovativer Strategien nachzukommen und sich dennoch im regulierten Umfeld mit der Aufsicht durch die CSSF zu befinden.


Die in Luxemburg angebotene Palette an regulierten Produkten reicht dabei von stark regulierten Investmentfonds im Sinne der Europäischen Richtlinie (UCITS) mit hohen Anforderungen an Risikostreuung und Anlagegegenstände bis hin zu Private Equity Vehikeln wie der SICAR (Société d’Investissement en Capital à Risque) und flexiblen Lösungen wie der SIF. Mit dem „Specialized Investment Fund“ – SIF hat Luxembourg ein leicht reguliertes Fondsprodukt für vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger geschaffen, dem in Bezug auf den Anlagehorizont grundsätzlich keine Grenzen gesetzt sind. Durch geringe Anforderungen in Bezug auf Risikostreuung (ein Anlagegegenstand sollte nicht mehr als 30% des Fondsvermögens ausmachen) und die Möglichkeit der Aufnahme von Fremdmitteln hat man ein Produkt geschaffen, welches auch für die Implementierung alternativer Anlagestrategien, Private Equity- und Hedgefonds geeignet ist. Drei Jahre nach der Einführung der SIF gibt es in Luxembourg bereits über 1.000 bei der Aufsichtsbehörde registrierte SIF-Strukturen, was eindeutig für den Erfolg des Gesetzes spricht.


Auch aus steuerlicher Sicht lassen sich im Onshoring zahlreiche positive Aspekte erkennen. Offshore-Jurisdiktionen verfügen meist nicht über ein geeignetes steuerliches Umfeld sondern geniessen teilweise den Status der Steuerfreiheit. Des weiteren mangelt es solchen Jurisdiktionen im Regelfall an Doppelbesteuerungsabkommen.


Spezialfonds (SIF), die regelmässig für die Umsiedlung von Investmentvehikeln nach Luxemburg genutzt werden, sind in Luxemburg von der Einkommensteuer befreit. Sie unterliegen lediglich einer einmaligen Registrierungsgebühr und einer jährlichen Zeichnungssteuer in Höhe von 1 Basispunkt des Nettovermögens. Ausschüttungen an die Investoren unterliegen keiner lokalen Quellensteuer, in bestimmten Fällen kommt jedoch die Anwendung der Europäischen Zinsrichtlinie in Betracht. Bedingt durch die Steuerfreiheit ist es den Investmentfonds in Luxemburg grundsätzlich nicht möglich, von den zahlreichen mit Luxemburg geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zu profitiieren; jedoch sollten Investmentfonds in der Form einer Investmentaktiengesellschaft (SICAV oder SICAF) etwa 50% der mit Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen anwenden können. In der Praxis können bei wohldurchdachter Strukturierung die Einkünfte der SIF steuerlich optimiert werden.


Durch das Markenzeichen als UCITS-Vertriebsplattform, Internationalität, Befriedigung der Bedürfnisse der Marktteilnehmer in Bezug auf Infrastruktur, fachspezifisches Wissen sowie günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingung hat sich Luxemburg zum einem der bevorzugten Standorte für das Onshoring von Offshore-Strukturen entwickelt.

 

*Maria Scherer ist Executive Director, Ernst & Young, Luxembourg

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