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Handel, Dienstleistungen und Produktion


Tarifierung von Waren



Um bei der Wareneinfuhr eine einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 11-stellige Codenummer. Anhand dieser Codenummer lässt sich ableiten,
  • wie hoch der jeweilige Zollsatz ist
  • ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind
  • ob die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf
  • ob gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind
  • ob die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist
  • ob bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind
Die korrekte Eintarifierung der zu importierenden Waren hat insbesondere im Warenverkehr mit China eine sehr große Bedeutung. Für chinesische Waren gibt es z.T. besondere Bestimmungen zur Vorlage außenwirtschaftsrechtlicher Unterlagen wie Ursprungszeugnissen oder Genehmigungen. Darüber hinaus werden für einige chinesische Waren Antidumpingzölle erhoben. Die Frage, ob diese Sonderregelungen für die spezielle Ware einschlägig sind, ist immer auch von der jeweiligen Eintarifierung der Ware in den Zolltarif abhängig.

Um in diesem Punkt Rechtssicherheit zu erlangen, gibt es das Instrument der „Verbindlichen Zolltarifauskunft“, die auf Antrag von der Zollbehörde erteilt wird und sechs Jahre in der gesamten EU gültig ist.

Wir beraten Sie gerne bei der Eintarifierung von Waren aller Art, der Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte und ggf. dem Rechtsbehelfsverfahren bei nicht zufriedenstellendem Ergebnis der Auskunft.





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