Unabhängigkeit der Prüfung vs. Objektivität
Es ist essenziell, den Unterschied zwischen Unabhängigkeit und Objektivität zu verstehen, wie er von The Institute of Internal Auditors (IIA) definiert wird:
- Unabhängigkeit: Freiheit von Beeinflussung, die die Fähigkeit der internen Prüfungsaktivität bedroht, interne Audit-Verantwortlichkeiten unvoreingenommen wahrzunehmen.
- Objektivität: Unvoreingenommene mentale Haltung, die es internen Prüfern erlaubt, ihre Verpflichtungen so auszuführen, dass sie an ihr Arbeitsergebnis glauben und dabei keine Qualitätskompromisse eingehen. Erfordert, dass interne Prüfer ihr Urteil in Prüfungsfragen niemandem unterordnen.
Konkret bedeutet dies, dass interne Prüfer auf die Bewertung bestimmter Operationen verzichten müssen, für die sie zuvor verantwortlich waren Die Objektivität leidet vermutlich, wenn ein interner Auditor eine Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen für dieselbe Tätigkeit anbietet, die er selbst im vergangenen Jahr verantwortet hat. Interne Prüfer können aber dennoch Beratungsleistungen für Vorgänge anbieten, die sie zuvor verantwortet haben.
Wichtig ist, dass sich die professionellen Standards und Anforderungen an das interne Audit deutlich von jenen für das externe Audit unterscheiden und einen Prüfungsanbieter nicht davon abhalten, sowohl interne als auch externe Audit- und Beratungsleistungen anzubieten.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Dienstleister ihre Aufträge mit dem richtigen Maß an Objektivität gewährleisten können. So werden sehr häufig Firewalls zwischen dem Kernteam für die Prüfung und anderen Projektteams errichtet, die es allen Teammitgliedern ermöglichen, objektiv zu bleiben und gleichzeitig eine breite Palette von Dienstleistungen zu unterstützen. Unabhängigkeit und Objektivität sind auch möglich, wenn klar definiert wird, dass der interne Auditor oder Berater zwar Ratschläge und Empfehlungen für Entscheidungen der Managementfunktionen ausspricht, selbst aber keine Managementverantwortung übernimmt und auch keine Managementfunktion erfüllt.
Bewertung der Objektivität der internen Prüfung
Es ist wichtig, die besonderen Umstände zu berücksichtigen. Anhand dieser Fragen lässt sich bei der Vergabe von Prüfungsdienstleistungen beurteilen, ob die Objektivität einer Person in Gefahr ist:
1. Wird die Person ihre eigene Arbeit prüfen?
- Hat die Person im vergangenen Jahr kontinuierliche Kontrollaktivitäten durchgeführt, die sich auf die Durchführung von Transaktionen auswirken?
- War die Person an der Entwicklung oder Konfiguration bestimmter Anwendungen im Zusammenhang mit dem Audit-Gegenstand beteiligt?
- War die Person für etwaige Mängel oder Probleme verantwortlich, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung in Systemen ergeben?
- Hat die Person Routineaktivitäten im Zusammenhang mit den betrieblichen Abläufen des Unternehmens durchgeführt?
- Hat die Person Buchhaltungs- oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Rechnungsabschlüssen oder Jahresabschlüssen erbracht, die bei der Prüfung relevant sind?
- Hat die Person Transaktionen genehmigt, ausgeführt oder bearbeitet?
- Hat die Person Originalunterlagen oder Wechsel vorbereitet?
- Hat die Person den Jahresabschluss oder die damit verbundenen Abschlussangaben vorbereitet?
- Verwahrt die Person Vermögenswerte?
2. Hat die Person im vergangenen Jahr in irgendeiner Funktion gehandelt, die einem Mitglied der Geschäftsführung im zu prüfenden Bereich entspricht?
War die Person für irgendeine Schlüsselentscheidung hinsichtlich des Designs finanzieller Informationssysteme oder deren Implementierung beteiligt?
War die Person für die Entscheidung verantwortlich, ob und wie Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrolle umgesetzt werden?
3. Führt die Vertrautheit mit der Arbeit bei der Person zu Vorurteilen?
4. Wird die Person mit einem Verwandten oder einem engen Freund zusammenarbeiten?
Sollte eine dieser Fragen in der Bewertung mit Ja beantwortet werden, ist die Objektivität in Gefahr. Das Team sollte alle mildernden Umstände dokumentieren und gemeinsam mit dem Management beraten, ob diese Umstände ausreichend sind.