Wie haben Österreichs Unternehmen die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß dem NaDiVeG umgesetzt?
In der „Finance & Performance“-Ausgabe vom März 2017 wurden bereits ausführlich die Anforderungen durch das neue Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG; BGBl I 2017/20, veröffentlicht am 17.01.2017) dargestellt. In diesem Beitrag stellen wir die Ergebnisse einer Analyse der Nachhaltigkeitsberichterstattung großer österreichischer Unternehmen, die dem NaDiVeG unterliegen, vor.
Vom NaDiVeG betroffen sind Unternehmen
- von öffentlichem Interesse, sogenannte Public Interest Entities (PIEs), sowie Finanzdienstleistungsunternehmen
- mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme oder 40 Mio. Euro Umsatz und
- mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Die Unternehmen, die diese drei Kriterien kumulativ erfüllen, müssen nichtfinanzielle Informationen (NFI) gemäß den Vorgaben veröffentlichen.
Die Analyse
Die Auswertung erfolgte auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen. Unternehmen, die sich durch eine Muttergesellschaft im Inland befreien lassen, wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Auch Muttergesellschaften, die im Konzernlagebericht die NaDiVeG-Anforderungen erfüllen, wurden nicht separat angeführt. Auf Basis unserer Erhebungen sind 83 Konzerne bzw. Unternehmen in Österreich für das Berichtsjahr 2017 vom NaDiVeG betroffen.
Die Analyse wurde mit Stand 21.07.2018 vorgenommen. Obwohl die Auswertung mit Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
66 der 83 erhobenen österreichischen Unternehmen (rund 80 Prozent) haben bereits nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht. Weitere 5 Prozent (vorwiegend Finanzdienstleistungsunternehmen) lassen sich durch eine ausländische Muttergesellschaft befreien und 7 Prozent haben ein abweichendes Wirtschaftsjahr und daher noch keinen (Konzern-)Lagebericht veröffentlicht. Für 8 Prozent der Unternehmen liegen derzeit keine entsprechenden Informationen vor.