4 Minuten Lesezeit 7 März 2024
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Neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – was bedeutet das für mein Unternehmen?

Von Georg Rogl

Leiter Climate Change and Sustainability Services | Co-Leiter EYCarbon | Österreich

Unterstützt Unternehmen dabei, verantwortungsvolles Handeln gegenüber der Umwelt, den Mitarbeitern und der Gesellschaft noch stärker in die eigene Unternehmens-DNA einzubinden.

4 Minuten Lesezeit 7 März 2024

Wenn der Richtlinienentwurf der EU umgesetzt wird, müssen alle großen Unternehmen verpflichtend im Lagebericht einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und diesen auch prüfen lassen.

Überblick
  • Neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD)
  • Ende April 2021 Vorschlag für eine neue Regulierung mit der Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt

Die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Bei Stakeholder:innen und Investor:innen wächst laufend das Interesse an nachhaltigen Unternehmen und Produkten. Für die Unternehmen selbst ist ein lediglich auf Reputation ausgerichtetes Engagement im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung lange nicht mehr ausreichend. Ebenfalls die Anzahl diverser regulatorischer Anforderungen, die die Unternehmen erfüllen müssen, ist stark angestiegen.

Die aktuellste Information auf diesem Gebiet betrifft neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (englisch Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Ende April 2021 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine neue Regulierung mit der Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt.  

Die Aktualisierung der NFRD ist eine Reaktion auf Stimmen vieler Stakeholder:innengruppen bezüglich einer erforderlichen Schärfung der Spezifikationen in der bestehenden NFRD sowie einer notwendigen Zurverfügungstellung von Nachhaltigkeitsinformationen eines breiteren Kreises an Unternehmen. Die nun im vorliegenden Vorschlag angeführten Änderungen sind das Resultat einer Konsultationsphase, die 2020 durchgeführt wurde. Das Ziel der Überarbeitung ist die erhöhte Transparenz und umfassendere Offenlegung der Nachhaltigkeitsinformationen, die für die Stakeholder:innengruppen relevant, aussagekräftig und miteinander vergleichbar sind.

Die in der CSRD enthaltenen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen, sofern diese übernommen werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch eindeutig, dass die Berichtspflichten wesentlich ausgeweitet werden sollen.

Während sich die NFRD auf die großen Kapitalmarktorientierten Unternehmen, die Unternehmen vom öffentlichen Interesse sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, richtet und für diese verpflichtend ist, beinhaltet die überarbeitete Richtlinie erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Ebenfalls einige weitere Änderungen und Anforderungen werden im vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission, beispielsweise Spezifizierung der inhaltlichen Ausgestaltung, Verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten durch EU Sustainability Reporting Standards, angesprochen.

Die folgenden wichtigsten Eckpunkte aus der Überarbeitung der NFRD möchten wir besonders hervorheben:

  • Erweiterung der Berichtspflichten: Die CSRD soll für alle großen Unternehmen und alle am regulierten Markt gelisteten Unternehmen (ausgenommen Kleinstkapitalgesellschaften) gelten.
  • Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten: EU Sustainability Reporting Standards sollen auf Basis der Vorschläge der EFRAG bis Ende Oktober 2022 bzw. 2023 entwickelt werden und verpflichtend anzuwenden sein.
  • Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Die CSRD verdeutlicht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Die Unternehmen sollen Informationen veröffentlichen, die aus beiden Perspektiven (Auswirkungen, die von einer Organisation ausgehen und Auswirkungen, die auf Organisationen einwirken) wesentlich sind.
  • Spezifizierung der zu offenlegenden AngabenDie CSRD spezifiziert detaillierter die Informationen, die Unternehmen offenlegen sollen. Es bestehen neue Anforderungen zur Offenlegung der Informationen betreffend Strategie, gesetzte Nachhaltigkeitsziele und die Fortschritte des Unternehmens auf dem Weg zu diesen Zielen, die Rolle des Vorstands und der Geschäftsleitung in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen und seiner Wertschöpfungskette, immaterielle Werte (das beinhaltet beispielsweise Intellektuelles Kapital, Humankapital, Sozial- und Beziehungskapital) sowie wie die offengelegten Informationen identifiziert wurden.   
  • Umfassendere Offenlegung der Informationen: Die Unternehmen sollen qualitative und quantitative, künftige und retrospektive Informationen sowie kurz-, mittel und langfristige Zeithorizonte darstellen.
  • Nachhaltigkeit als Teil im Lagebericht: Es soll die Möglichkeit, einen separaten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen zu können, entfallen. Dadurch soll ein angemessener Zusammenhang und Konsistenz zwischen den Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen werden.
  • Verpflichtende externe Prüfung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll von unabhängigen Dritten einer Prüfung (Limited Assurance) in Übereinstimmung mit den anerkannten Prüfstandards unterzogen werden.
  • Digitalisierung: Die Offenlegung soll in einem digitalen, maschinenlesbaren Format passieren.
  • Erweiterung der Aufgaben des Prüfungsausschusses: Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie auch der Erfüllung der Vorgaben der digitalen Berichterstattung.
  • Zeitrahmen für die Umsetzung: Diese Anforderungen sollen für die Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2023 umgesetzt werden.

In weiterer Folge bedeutet es, dass die Überarbeitung und Erweiterung der NFRD auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und der weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich Sustainable Finance haben wird.

Bei der Überarbeitung der NFRD soll gleichzeitig die Konsistenz mit den bestehenden Regulatorien gewährleistet werden. Die zentralen Bestandteile einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung hier sind neben der NFRD, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und EU-Taxonomie-Verordnung. Der Zweck dieses rechtlichen Rahmens ist es einheitliche und kontinuierliche Nachhaltigkeitsinformationen, die von den Stakeholdern benötigt werden, verfügbar zu machen.    

Eine professionelle, aussagekräftige und qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert Zeit und eine gründliche Vorbereitung der Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellen Sie sich möglicherweise einige der folgenden Fragen:

  • Bin ich gemäß den neuen Anforderungen der CSRD verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen?
  • Welche Auswirkungen hat die CSRD auf mein Unternehmen? 
  • Was benötige ich, um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzustellen?
  • Wie bereite ich mich auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gezielt vor?

EY kann Sie bei der Beantwortung dieser Fragen begleiten und unterstützt Sie gerne dabei, die Herausforderungen, die damit verbunden sind, zu bewältigen. Wir bieten diesbezüglich eine Reihe an Dienstleistungen, beispielsweise zur Beurteilung der Betroffenheit Ihres Unternehmens von den Regelungen der CSRD, die Analyse des bestehenden Umsetzungsgrades der Anforderungen, Beratung bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Fazit

Wir sind davon überzeugt, dass die neue CSRD Zugang zu vergleichbaren, relevanten und zuverlässigen Nachhaltigkeitsinformationen von mehr Unternehmen verbessern sowie die Risiken von Investitionen im Finanzsystem reduzieren und die Finanzströme zu Unternehmen, die einen positiven Einfluss auf Menschen und die Umwelt haben, erhöhen wird. Darüber hinaus können sich künftig die vorgeschlagenen Änderungen indirekt positiv auf Menschen und Umwelt auswirken, da strengere Offenlegungspflichten auch die Strategie, Führung und Einstellung der Unternehmen positiv beeinflussen können. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit den neuen Regelungen auseinander zu setzten und sich auf diese gründlich vorzubereiten. 

Über diesen Artikel

Von Georg Rogl

Leiter Climate Change and Sustainability Services | Co-Leiter EYCarbon | Österreich

Unterstützt Unternehmen dabei, verantwortungsvolles Handeln gegenüber der Umwelt, den Mitarbeitern und der Gesellschaft noch stärker in die eigene Unternehmens-DNA einzubinden.