5 Minuten Lesezeit 22 Jänner 2020
Mann schaut sich Daten auf dem Smartphone an

Die Blockchain im Steuerrecht

Autoren
Sebastian Koch

Manager, Steuerberatung | Österreich

Unternehmensberater zu Konzernsteuerrecht, Steuerplanung, Restrukturierungen, M&A und Forschungsförderung. Bei der Initiative EY Sustainability hat er das Thema Förderungen für Nachhaltigkeit über.

Andreas Gelke

Senior Manager, Steuerberatung | Österreich

Sieht es als Umsatzsteuer-Spezialist als seine Aufgabe an, Unternehmen durch die Komplexität des Umsatzsteuerrechtes zu führen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

5 Minuten Lesezeit 22 Jänner 2020

Die Blockchain findet im Steuerbereich noch wenig Anwendung. Doch bergen zahlreiche Bereiche ein hohes Potenzial.

Während in anderen Bereichen bereits zahlreiche Anwendungsfälle basierend auf der Blockchain-Technologie entwickelt wurden und auch schon in der Praxis erfolgreich zum Einsatz gelangen, wurde das Potenzial der Blockchain im Steuerbereich erst wesentlich später erkannt. Zahlreiche potenzielle Anwendungsfälle im Steuerbereich sind zwar bereits identifiziert worden, wurden bisher aber nur vereinzelt umgesetzt. Es dürfte sich allerdings nur um eine Frage der Zeit handeln, bis die Blockchain auch im Zusammenhang mit Steuern eine wesentliche Rolle spielen wird.

Tax Compliance

Die Blockchain könnte in verschiedenen Bereichen wie z. B. allgemeine Tax Compliance, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Abzugsteuer oder Verkehrssteuern zur Anwendung gelangen. Mithilfe blockchainbasierter Verwaltungsinstrumente lassen sich Unternehmensabläufe transparent darstellen und Dokumente wie auch Prozesse digital protokollieren. Interne Prozesse sind damit auch Jahre später nachvollziehbar. Gerade aufgrund der Nachvollziehbarkeit könnte der Blockchain auch als Nachweis im Zuge einer Betriebsprüfung erhöhte Bedeutung zukommen, da die Fälschungssicherheit der Blockchain für eine Verwendung als Beweismittel sprechen könnte. So wurde beispielsweise von einem Gericht in China ein Eintrag auf einer Blockchain als Beweis in einem Urheberrechtsstreit zugelassen, da die Blockchain als nicht oder nur sehr schwer manipulierbar gilt.

Auch der Datenaustausch, sei es mit der Finanzverwaltung im Zuge einer Betriebsprüfung oder bei einer Due Diligence im Zuge einer Unternehmensakquisition, könnte durch die Blockchain wesentlich erleichtert und optimiert werden. Die in Datenräumen gesicherten Daten gehen nicht verloren und lassen sich jederzeit wiederherstellen. Außerdem sind die Daten nahezu nicht manipulierbar und für alle beteiligten Parteien stets einsehbar. Die Nachteile der Speicherung auf physischen Datenträgern fielen dadurch weg. Durch die jeweiligen Zeitstempel der zur Verfügung gestellten Daten im Datenraum wäre auch stets nachvollziehbar, welcher User welches Dokument zu welchem Zeitpunkt hochgeladen oder eingesehen hat. Erste blockchainbasierte Lösungen im Bereich der Datenräume werden bereits angeboten.

Lohnsteuer

In Zusammenhang mit Lohnabgaben könnten insbesondere mithilfe von Smart Contracts die Lohnsteuer, die Sozialversicherung und andere Lohnnebenkosten automatisch berechnet und an verschiedene Stellen wie Gemeinde, Gebietskrankenasse, Finanzamt und Mitarbeiter gemeldet und gezahlt werden. Bei Smart Contracts handelt es sich um selbstausführende Verträge, wobei Leistungen (zum Beispiel Zahlungen) von bestimmten, zuvor programmierten Bedingungen abhängig gemacht werden („Wenn-dann“). Die Herausforderung hierbei ist aber, dass es derzeit noch zu viele variable Faktoren bei der Entgeltberechnung gibt, die durch die Blockchain nicht immer automatisch berücksichtigt werden können. Eine mögliche Lösung wäre es, variable Faktoren wie zum Beispiel Überstunden und Gehaltsänderungen stichtagsbezogen anzupassen, bevor die Auszahlung erfolgt.

In Zusammenhang mit Freelancern wird bereits mithilfe von Blockchain an ersten Realtime-Payroll-Lösungen gearbeitet.

Umsatzsteuer, Zoll etc.

Das wohl größte Potenzial in Zusammenhang mit Blockchain und Steuern wird im Bereich der Umsatzsteuer gesehen, da dadurch das Betrugsrisiko gesenkt werden könnte. Betrugsfälle und Missbräuche könnten dadurch reduziert werden, dass Rechnungen und Lieferscheine über die Blockchain verarbeitet werden. Dies ermöglicht eine sofortige Prüfung der UID-Nummer. Beide Transaktionspartner müssten die Transaktion melden und nur bei kongruenten Meldungen wird die Transaktion gebündelt und in die Blockchain eingetragen. Durch eine derartige Anwendung würden bisher zeitintensive, manuell ausgeführte Schritte wie zum Beispiel die Prüfung der UID oder des Liefernachweises automatisiert abgewickelt werden. Zusätzlich könnte außerdem die Auszahlung des Vorsteuerguthabens von diesen automatisch geprüften Bedingungen abhängig gemacht werden.

Durch die Blockchain könnte außerdem eine automatische Belegdokumentation entstehen, die nicht nur die Rechnungen speichert, sondern auch prüft. Da somit bereits die notwendigen Daten in einer Datenbank vorhanden wären, könnte dies u. a. auch in einer Automatisierung der periodischen zusammenfassenden Meldung resultieren. Bisher konnten etwaige Differenzen (z. B. MIAS Differenzen) erst nach Abgabe der zusammenfassenden Meldung untersucht werden, somit teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung. Durch den Einsatz von Blockchain wäre eine Echtzeitprüfung jeder einzelnen Rechnung möglich. Die Grenzen der Blockchain im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer liegen derzeit bei der Erfassung von Barumsätzen. So könnten beispielsweise weiterhin Vorsteuern geltend gemacht werden, ohne dass Barumsätze deklariert werden.

Auch im Zollrecht bestehen zahlreiche Anwendungsfälle. Hier wäre zum Beispiel an die Dokumentation des Warenursprungs zu denken (Stichwort Präferenznachweise).

Weitere Anwendungsbereiche

Generell könnte der Blockchain eine wesentliche Bedeutung als fälschungssicheres Geschäftsbuch mit Inhalten der Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und Logistik zukommen. Durch eine grenzüberschreitende Überwachung und Dokumentation von Warenflüssen aus zoll- und umsatzsteuerlicher Sicht würden sich viele Fragen wie zum Beispiel nach der Verfügungsmacht zur Erlangung des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr stellen. So konnte durch einen Versuch eines amerikanischen Einzelhandelskonzerns gezeigt werden, dass mittels einer eigenen Blockchain die Herkunft von Südfrüchten (konkret zwei Mangos) in einem kalifornischen Geschäft innerhalb von zwei Sekunden bis zum Produzenten im südlichen Mexiko zurückverfolgt werden konnte. In einem konventionellen Test hatte dies zuvor über sechs Tage gedauert. Auch für Verrechnungspreiszwecke könnte die Blockchain durchaus Potenzial haben, da es wesentlich einfacher wäre, Wertschöpfungsprozesse abzubilden und zu dokumentieren.

Generell sorgt die Blockchain dafür, dass Abläufe wesentlich transparenter dargestellt werden können. In den USA etwa nimmt die Zollbehörde an einem Pilotprojekt der Automobilbranche teil, um Außenhandelsgeschäfte mithilfe von Blockchain in Echtzeit lückenlos zu dokumentieren. In Brasilien ist die Finanzverwaltung gerade dabei, eine blockchainbasierte Lösung für den sicheren Datenaustausch zur Verfügung zu stellen. Bei den dänischen Zoll- und Steuerbehörden wird versucht, per Blockchain die Abläufe um die Kfz-Erfassung und –Besteuerung zu vereinfachen und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu verbessern. Dadurch wäre eine Manipulation von Tachoständen nicht mehr möglich. In den arabischen Golfstaaten, die gerade erst ein Mehrwertsteuersystem eingeführt haben, gibt es Überlegungen, den elektronischen Zahlungsverkehr auf die neue Technologie umzustellen und so ohne zeitliche Verzögerung Umsatzsteuervoranmeldungen und -erstattungen zu verrechnen. Unternehmen könnten dadurch ihre Cashflow-Nachteile reduzieren. Ein weiterer Anwendungsfall der Blockchain könnten Immobilientransaktionen sein. Dabei werden alle Schritte mittels Blockchain durchgeführt, sogar das Angebot und die Annahme. Transaktionskosten werden dadurch gesenkt, weil Akteure wie ein Notar oder ein Treuhänder nicht mehr erforderlich sind. Dies übernimmt nämlich die Blockchain. Mittels der Blockchain kann die Grunderwerbsteuer automatisch berechnet, festgesetzt und erhoben werden. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt ebenfalls automatisch.

Fazit

Die Blockchain findet nach ihrem großen Erfolg bei Kryptowährungen auch in zahlreichen anderen Prozessen Anwendungsfelder. Wir sind gespannt, welche Möglichkeiten sich im Steuerbereich ergeben werden.

Über diesen Artikel

Autoren
Sebastian Koch

Manager, Steuerberatung | Österreich

Unternehmensberater zu Konzernsteuerrecht, Steuerplanung, Restrukturierungen, M&A und Forschungsförderung. Bei der Initiative EY Sustainability hat er das Thema Förderungen für Nachhaltigkeit über.

Andreas Gelke

Senior Manager, Steuerberatung | Österreich

Sieht es als Umsatzsteuer-Spezialist als seine Aufgabe an, Unternehmen durch die Komplexität des Umsatzsteuerrechtes zu führen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.