Betrugsbekämpfungsgesetz 2025: Verschärfung bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren

Im Zuge des am 10.12.2025 im Nationalrat beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 kommt es neben zahlreichen anderen Verschärfungen auch zu einer Verschärfung bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren.

Konkret wird mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 der Steuersatz für die Niedrigbesteuerung im Ausland einheitlich auf 15 % (analog zum globalen Mindeststeuersatz von Säule 2 der BEPS-Initiative der OECD) angehoben.

Maßgeblich ist dieser Steuersatz für zwei Regelungen: Einerseits wird für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels in § 10 Abs 3 KStG nun von einer Niedrigbesteuerung im Ausland ausgegangen, wenn die tatsächliche Steuerbelastung im Ausland nicht mehr als 15 % (statt bisher 12,5 %) beträgt. Andererseits sind Zinsen und Lizenzgebühren gemäß § 12 Abs 1 Z 10 KStG in Zukunft in Österreich nicht mehr abzugsfähig, insofern sie im Ausland bei der empfangenden Körperschaft einem Steuersatz oder einer Steuerbelastung von weniger als 15 % (statt bisher 10 %) unterliegen.



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