5 Minuten Lesezeit 24 Mai 2019
Börsenkurs Chart Monitor

„Der Gesetzgeber hinkt der Digitalisierung hinterher“

Das Zeitalter der Data Economy bricht an, doch eine Rechtsbasis fehlt noch. Unternehmen müssen sich trotzdem schon jetzt stabil aufstellen. 

Data Economy umfasst alle Aspekte der datengetriebenen Wertschöpfung – von der Datenerhebung über ihre Analyse und Verwendung bis hin zur Datensicherheit. Data Economy steht an erster Stelle von Deutschlands digitaler Agenda. Trotzdem gibt es noch keine verbindlichen Rahmenbedingungen für die Besitzverhältnisse, die Datenverwendung und das Teilen von Daten. Gleichzeitig ist es ein Trugschluss zu denken, dass wir uns in einer Verschnaufpause befinden — die Menge und der Wert der Daten steigen täglich, vor allem in der Automobilindustrie, in den Bereichen Life Sciences, Medien und Maschinenbau. Wer sich nicht bereits jetzt auf die Data Economy einstellt, könnte später einen hohen Preis dafür bezahlen. Im Interview erklärt Dr. Stefan Krüger, was Data Economy bedeutet, wie sich Unternehmen auf diese neue Ära einstellen können und was passieren kann, wenn sie es nicht tun. Seine Prognose zu Data Economy ist eindeutig: „Es geht jetzt los!“

EY: Jeder spricht von Data Economy – doch was heißt das genau?

Dr. Stefan Krüger: Ganz grundsätzlich geht es um die Verwendung von Daten. Um ein Beispiel aus der Automobilindustrie zu nehmen, geht es nicht darum, dass Kunde X ein bestimmtes Auto gekauft hat, sondern um die Fahrdaten. Wie lange fahren welche Autos über welche Straßen mit welcher Geschwindigkeit und was „sehen“ sie dabei? Sensoren können beispielsweise freie Parkplätze oder Unfälle erkennen.

Wie kommen die Unternehmen hier ins Spiel?

Ich teile das in drei Blöcke auf: Zunächst geht es um die Generierung von Daten. Unternehmen, die an Data Economy teilnehmen möchten, brauchen einen Datenpool. Das wären beispielsweise Fahrzeugdaten oder auch Daten einer Werkzeugmaschine, die jahrelang an den Hersteller sendet, wie viele Teile produziert werden, wann die nächste Wartung ansteht oder welches Teil ausgetauscht werden muss. Hersteller können diese Daten nutzen, um zusätzliche Services anzubieten oder rechtzeitig Ersatzteile zu bestellen. Hier wird es künftig betriebswirtschaftlich noch interessanter.

Inwiefern?

Es geht um Data Sharing. Durch Kooperationen mit Mitbewerbern oder innerhalb einer Unternehmensbranche können Daten gemeinsam genutzt werden. Hier muss natürlich das Kartellrecht im Auge behalten werden. Aber grundsätzlich ist es sinnvoll, dass nicht jedes Unternehmen Daten nur für sich erhebt und nutzt. Gemeinsam kann man besser optimieren und beispielsweise Produktionskosten senken. So wird Data Sharing auch volkswirtschaftlich ein Thema, denn unsere Zukunft als Wirtschaftsstandort wird davon abhängen, wie gut wir Daten teilen und zur Verfügung stellen können.

Es ist wichtig, Data Economy von Datenschutz zu unterscheiden: Die Datenschutzgrundverordnung schützt die Rechte des Verbrauchers. Bei Data Economy geht es häufig um die Kommerzialisierung von nicht personenbezogenen Daten. Soweit personenbezogene Daten verwertet werden sollen, muss das Datenschutzrecht natürlich beachtet werden, hier gibt es hohe Hürden. 

Wie geht es nach der Generierung der Daten weiter?

Der zweite Block der Data Economy ist die Data Governance, also die Behandlung der Daten innerhalb eines Unternehmens. Wenn eine Gesellschaft oder Abteilung Daten sammelt und Datenpools gebildet werden, ohne dass sich jemand zuvor Gedanken gemacht hat, wo diese Pools am besten angelegt werden, gibt das anschließend steuerlich meistens ein böses Erwachen. Stellen Sie sich nur vor, die Daten werden dort allokiert, wo sie die größten Steuerverbindlichkeiten auslösen. Wenn der Datenpool zu dem Zeitpunkt, an dem das dann auffällt, bereits sehr groß ist und einen hohen Wert hat, und beispielsweise von einem Hochsteuerland in ein Niedrigsteuerland übertragen werden soll, löst das Steuern aus, die man möglicherweise hätte vermeiden können. Deshalb ist es wichtig, sich jetzt darum zu kümmern, nicht erst in zwei Jahren. Ich kann es gar nicht oft genug sagen: Unternehmer, wartet nicht zu lange.

Und der dritte Block?

Hier geht es um die echte Kommerzialisierung, also um den Abschluss von Datennutzungsverträgen mit Dritten – entweder gegen Geld oder als „Eintrittskarte“ zum Data Sharing mit anderen Unternehmen, die dann ihre eigenen Daten beisteuern. Diese drei Blöcke zusammen sind letztlich Data Economy.

Wie ist denn der aktuelle Stand der Data Economy?

Die kurze Antwort lautet: problematisch. Data Economy ist ein Minenfeld für Unternehmen, da es noch keine Rechtssicherheit gibt. Der Gesetzgeber sagt noch nicht, was er vorhat, und schon gar nicht, wie das dann konkret umgesetzt wird. Ganz deutlich gesagt: Noch haben wir einen rechtsfreien Raum, derzeit sind die Daten zivilrechtlich sehr häufig nicht geschützt.

Was genau bedeutet das für Unternehmer?

Es ist absurd: Wenn ich ein kreatives Strichmännchen male, habe ich als Stefan Krüger das Urheberrecht daran. Das ist ein absolutes Recht, das ich gegenüber jedermann durchsetzen kann. So ein absolutes Recht gibt es für Datenpools nicht. Für Juristen sind Daten insoweit ein Nullum, das gibt es einfach nicht. Der Datenpool von internationalen Tech-Konzernen ist als solcher – anders als das Strichmännchen – nicht geschützt. Das ist ein gutes Beispiel für eine Situation, in der der Gesetzgeber der Digitalisierung hinterherhinkt.

Das klingt nicht gerade verlockend. Was sollte ein Unternehmer also tun?

Fehlt eine gesetzliche Regelung, sind Verträge umso wichtiger. Dann kann ich meine Rechtsposition zumindest gegenüber meinem Vertragspartner durchsetzen. Das ist zwar nur die zweitbeste Lösung, aber viel besser als gar nichts. Es sollte geregelt werden, wie und in welchem Umfang die Daten genutzt werden dürfen, zu welchen Zwecken, wann sie zu löschen sind, in welchem Land sie verwendet werden dürfen und so weiter. Das ist sehr aufwendig. 

Ein durch ein absolutes Recht geschütztes Gut kann man sorgenfrei vermarkten, denn man hat ja immer das Gesetz im Rücken. Das fehlt jedoch bei Daten.
Dr. Stefan Krüger
Partner | Head of Digital Law | Rechtsanwalt | Deutschland

Was kann denn passieren, wenn man einfach abwartet?

Wenn die Infrastruktur erst später geschaffen wird, kann das für ein Unternehmen sehr teuer werden, da dann Steuerverbindlichkeiten entstehen können, die es sonst nicht hätte. Wer sich nicht ausreichend Gedanken über die Datenstrategie gemacht und Daten nicht richtig erhoben, dokumentiert und geschützt hat, hat nichts in der Hand, was später kommerzialisiert werden kann.

Wenn Daten also die Währung der Zukunft sind, aber der Wert noch nicht klar ist, woher sollen Unternehmen dann wissen, ob sich die Investition lohnt?

Für unternehmerische Entscheidungen sind zwei Dinge wichtig: Kosten und Nutzen. Die Kosten sind nicht besonders hoch. Die Steuerstruktur ist recht schnell aufgesetzt, die Verträge sind komplex, aber auch kein Hexenwerk. Auf der anderen Seite sind die Potenziale bereits jetzt in vielen Fällen extrem hoch. Und sie können wachsen: Es wird Nutzungsarten von Daten geben, an die wir jetzt noch nicht einmal im Traum denken würden.

Fazit

Deutschlands Zukunft als Wirtschaftsstandort wird davon abhängen, wie gut die Data Economy funktioniert. Noch ist vieles offen, nicht allerdings, dass Unternehmen sich bereits jetzt auf die neue Ära einstellen müssen – mit einer passenden IT-Infrastruktur, einer klaren steuerlichen Positionierung und detaillierten Verträgen mit Datenprovidern, Kunden und Konzerngesellschaften.