3 Minuten Lesezeit 14 Dezember 2021
Junge asiatische drei Wanderer klettern auf den Gipfel des Berges in der Nähe von Berg. Menschen helfen sich gegenseitig beim Aufstieg auf einen Berg bei Sonnenaufgang. Eine helfende Hand geben. Klettern. Helfen und Teamarbeit Konzept

Private Equity: Warum Nachhaltigkeit Wertsteigerung nicht ausschließt

Von Sandra Krusch

Leiterin Private Equity Europe West, EY Strategy & Transactions GmbH | Deutschland

Private-Equity-Enthusiast. Starke Unterstützerin von Teamarbeit. Fördert die Integration neuer Technologien in die Transaktionsberatung. Findet Motivation und Energie in der Familie, mit Freunden und

3 Minuten Lesezeit 14 Dezember 2021

Das Lieferkettengesetz bringt dem Private-Equity-Sektor nicht nur gesetzliche Verpflichtungen mit, sondern bietet auch attraktive Chancen.

Überblick

  • Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Supply Chain zu beachten.
  • Private-Equity-Fonds sollten ihre Portfoliounternehmen auf diese neuen rechtlichen Anforderungen überprüfen und sicherstellen, dass sie erfüllt werden.
  • In der Summe werden so der Fonds und seine Portfoliounternehmen nicht nur nachhaltiger, sondern auch attraktiver für Investoren und Kunden.

Das im Juni 2021 von der Bundesregierung beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG), besser bekannt unter dem Namen „Lieferkettengesetz“, stellt Private-Equity-Fonds mit Portfoliounternehmen in Deutschland vor neue regulatorische Herausforderungen. Dabei wird das Gesetz von vielen Seiten nur als der Startpunkt einer neuen Regulatorik gesehen. Diese neue Gegebenheit bietet jedoch auch eine Chance, den Wert des Portfolios zu steigern und sie attraktiver für Investoren und Kunden zu machen.

Menschen- und Umweltrechte in der Lieferkette

Im Fokus des LkSG und den damit einhergehenden Pflichten steht die Aufdeckung und Verminderung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der Lieferkette eines Unternehmens. Kern der neuen gesetzlichen Regelung sind folgende Verpflichtungen:

  • Eine Grundsatzerklärung verabschieden.
  • Ein Risikomanagement einrichten sowie regelmäßige Risikoanalysen durchführen.
  • Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich verankern und gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Bei mittelbaren Zulieferern die Anerkennung der Sorgfaltspflichten vereinbaren.
  • Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren installieren.

Das verabschiedete Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen und Niederlassungen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Grenze auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten des LkSG nicht einhalten, sollen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Zudem ist die Einhaltung des LkSG bußgeldbewehrt und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Verhängte Bußgelder können bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Im Fokus des LkSG und den damit einhergehenden Pflichten steht die Aufdeckung und Verminderung  menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der Lieferkette eines Unternehmens.

Durch das LkSG werden auch mittelbare und unmittelbare Zulieferer sowie Dienstleister mit einem neuen Transparenzstandard konfrontiert, um ihren Kunden die Einhaltung des neuen Gesetzes zu ermöglichen. Im Rahmen des Risikomanagements und der Risikoanalyse sind unter anderem konkrete Maßnahmen zur Erkennung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken darzulegen und diese an die Entscheidungsträger – wie beispielsweise den Vorstand – zu kommunizieren. Des Weiteren existiert eine ausführliche Dokumentations- und Berichtspflicht, welche insbesondere auf Investoren- sowie Kundenseite auf verstärktes Interesse bei der Unternehmensbewertung stoßen wird.

  • Co-Autor: Reinhard Frigger

    Reinhard Frigger ist Partner im Business Consulting und berät Unternehmen seit über 20 Jahren zu allen Fragestellungen rund um den Einkauf. Themenfelder reichen von der klassischen Einkaufskostenoptimierung, über die Transformation bis hin zu Digitalisierungsaspekten. In den letzten Jahren hat sich diese Beratungsexpertise mit dem Portfolio der Nachhaltigkeitsschwerpunkte in Lieferketten erweitert.

  • Co-Autor: Jonas Chounard

Private-Equity-Fonds sollten ihr Portfolio prüfen

Implementiert ein Private-Equity-Fonds frühzeitig Prozessabläufe und Reporting-Standards in seinen Portfoliounternehmen, kann dies die Attraktivität für Kunden und somit den Unternehmenswert signifikant steigern. Zeitgleich wird sichergestellt, dass die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Sollte es zudem zu einer Verschärfung des Gesetzes kommen, können solche Schritte kurzfristigen und unvorbereiteten Anpassungen und Investitionen vorbeugen. Die strategische Analyse sowie der Einsatz neuer Prozesse, können in jeder Phase des Private-Equity-Lebenszyklus erfolgen und den Wert der Portfoliounternehmen nachhaltig steigern.

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Im Grunde nur Gewinner beim Lieferkettengesetz

Es lohnt sich, die Analyse der Portfoliofirmen aus zwei Perspektiven zu betrachten. Zum einen können Handlungsfelder zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert und etwaige Schwachstellen behoben werden. Zum anderen können Chancen zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes aufgedeckt und realisiert werden. Unter dem Strich also eine echte Win-win-Situation: Der Private-Equity-Fonds stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen an das neue Gesetz von den Portfoliounternehmen erfüllt werden. Zeitgleich werden der Fonds und seine Portfoliounternehmen nachhaltiger, risikobewusster und zukunftsorientierter – und somit attraktiver für Investoren und Kunden.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) soll die Menschen- und Umweltrechte innerhalb einer Lieferkette schützen. Dafür macht es umfangreiche Vorgaben zur Sorgfalt in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions-und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren vor deutschen Gerichten und Berichterstattung.

Gerade Private-Equity-Fonds sollten ihre Portfoliounternehmen auf die neue Gesetzgebung hin abklopfen. Denn es drohen im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes.

Positiver Nebeneffekt ist, dass sich bei Einhaltung sowie vorausschauendem Handeln der Wert der Portfoliounternehmen nachhaltig steigern lässt und sie so für Investoren attraktiver werden.

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Von Sandra Krusch

Leiterin Private Equity Europe West, EY Strategy & Transactions GmbH | Deutschland

Private-Equity-Enthusiast. Starke Unterstützerin von Teamarbeit. Fördert die Integration neuer Technologien in die Transaktionsberatung. Findet Motivation und Energie in der Familie, mit Freunden und