7 Minuten Lesezeit 3 Dezember 2021
Photovoltaikanlage auf dem Feld mit Chemiefabrik im Hintergrund

Wie Sie sich auf steigende CO₂-Preise vorbereiten

Autoren
Robert Seiter

Associate Partner, Assurance, EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Deutschland

Associate Partner im „EY Climate Change und Sustainability Services“-Team; 25 Jahre reichhaltige Berufserfahrung in klimabezogenen Beratungsprojekten.

Richard J. Albert

Partner, Indirect Tax, Global Trade, EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Deutschland

Ist engagierter Zollberater mit Blick für Lösungen, die rechtlich und wirtschaftlich funktionieren. Gemeinsam mit seiner Frau und seinen zwei Kindern lebt er in Leipzig.

7 Minuten Lesezeit 3 Dezember 2021

Weniger Emissionen helfen nicht nur gegen die Erderwärmung, sie machen auch Unternehmen zukunftsfest. Denn CO₂ ist ein Zukunftsrisiko.

Überblick
  • Nicht nur in Europa, auch in anderen Regionen der Welt wird der Umbau unseres Energiesystems für steigende CO₂-Preise sorgen.
  • Unternehmen müssen ein Nebeneinander aus Abgaben, Handelssystemen und eigenen Klimazielen managen.
  • Wer sein Geschäftsmodell auf diese neue Komplexität einstellt, kann mit der Transformation gewinnen. 

Weltweit ist der CO₂-Preis auf dem Höhenflug. In Kalifornien und Neuseeland erreichte er 2021 Rekordmarken. Der europäische Preis ist Ende August an der der Energiebörse EEX zum ersten Mal über den historischen Stand von 60 Euro geklettert. Die Steigerung um 400 Prozent innerhalb von eineinhalb Jahren hat viele Unternehmen überrascht – und vor Probleme gestellt. In Europa hängt der Höhenflug stark mit der Erwartung zusammen, dass Green Deal und das „Fit for 55“-Paket der EU zukünftig Emissionsrechte aus politischen Gründen verknappen werden. Denn Forscher und Politik sind sich einig: Ohne hohen CO₂-Preis wird es nicht gehen. Unternehmen sind im Zugzwang, denn das politische Tempo beschleunigt sich.

  • Zur Person: Dr. Sebastian Helmes

    Dr. Sebastian Helmes ist Director bei EY Law. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät er vor allem in den Bereichen Energie-, Umwelt- und Verfassungsrecht. Zu seinen Kunden gehören Unternehmen der Energieversorgung, Industrieunternehmen und die öffentliche Hand.

CO₂-Bepreisung

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Euro pro Tonne Kohlenstoffäquivalente kassiert der schwedische Staat – die höchste CO₂-Steuer weltweit.

Hat die Klimakonferenz in Glasgow neue Ergebnisse gebracht? Ein globaler CO₂-Preis wird vor solchen Konferenzen gerne gefordert. Offiziell auf der Agenda war das Thema allerdings nicht – es gab also auch keinen Beschluss. Die Zusagen der Länder, ihre Ziele zu überarbeiten, werden aber neue Preismechanismen mit sich bringen. Robuste Dekarbonisierungsstrategien sind somit unausweichlich.

Der globale Preis ist (nach wie vor) eine Utopie. Solange Staaten wie die USA weit entfernt davon sind, eine nationale CO₂-Bepreisung durchzusetzen, wird die globale CO₂-Bepreisung ein Fernziel bleiben. Allenfalls denkbar ist in der näheren Zukunft eine allmähliche Annäherung oder Ausweitung von nationalen oder regionalen Handelssystemen.

Eine klimapolitisch zufriedenstellende, globale Lösung für Flugverkehr und Schifffahrt ist auch nach Glasgow nicht in Sicht.

Ebenfalls in weiter Ferne scheint eine Einigung auf die Bepreisung von Emissionen in Luftverkehr und Schifffahrt. Das Kyoto-Protokoll hatte diese Bereiche aus der nationalen Verantwortung heraus auf die internationale Ebene verlagert. Der „Climate Action Tracker“ bewertete die Klimaschutzziele der Luftfahrtorganisation ICAO jetzt mit der schlechtesten Note „kritisch ungenügend“, die der Seeschifffahrtsorganisation IMO als „hochgradig ungenügend“. Glasgow hat keine klimapolitisch zufriedenstellende globale Lösung für die Dekarbonisierung in der Luft und auf dem Wasser gebracht – doch der Druck von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und Politik wird steigen.

Es wird zu Parallelwelten kommen: Großbritannien hat erklärt, dass es den internationalen Flugverkehr in seinen Emissionshandel einbeziehen will. Die ICAO hält bis 2027 an einem freiwilligen System, CORSIA, fest. Auch in der EU bleibt trotz „Fit for 55“ in der Luft fast alles beim Alten, nur die kostenlosen Zuteilungen für den innereuropäischen Flugverkehr sollen 2026 auslaufen. Für Flüge von und in einen Drittstaat gilt nach wie vor nur CORSIA. Dafür gibt es vorsichtige Ansätze, die internationale Schifffahrt in das europäische Handelssystem aufzunehmen.

CO₂-Handelssysteme weltweit auf dem Vormarsch

Die Beispiele zeigen alle Probleme internationaler Regime auf. Insofern erscheint es logisch, dass Staaten in naher Zukunft auf nationale und regionale Systeme setzen. Denn an der Bedeutung von CO₂-Preisen für den Klimaschutz wird nicht gerüttelt. In einem gemeinsamen Bericht beschreiben IWF und OECD sie als „unverzichtbares Instrument für jede kostenwirksame Strategie zur Eindämmung des Klimawandels“, weil sie Unternehmen und Haushalte Anreize zu weniger Emissionen und mehr grüner Energie liefern und auch weil sie Investitionen in saubere Technologien fördern, flexibler als ordnungspolitische Ansätze sind – und langfristig wirksam.

CO₂-Regime haben sich 2021 weiter durchgesetzt. Prominentestes Beispiel ist China. Im Sommer ist dort der Handel mit Emissionszertifikaten gestartet – ein Meilenstein der Klimapolitik, trotz einiger Kritik an der Umsetzung. Das größte Handelssystem weltweit hat die von solchen Systemen abgedeckten Emissionen auf der Welt auf einen Schlag verdoppelt: Mehr als 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen werden laut Weltbank zurzeit reglementiert, 29 Emissionshandelssysteme sind in Kraft.

Die EU setzt für die Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets auf eine Ausweitung des Emissionshandels. Ab 2026 könnte ein europäischer CO₂-Preis für den Gebäude- und den Verkehrssektor kommen. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, betont jedoch weiterhin die Offenheit für alternative Lösungsansätze – wenn diese zum gleichen Ziel führen. Für Industriezweige, die bisher nicht unter den EU-Emissionshandel fallen, ist noch keine Lösung bekannt. Im Zuge der Harmonisierung sollte das Ziel ein verlässlich steigender CO₂-Preis sein, der idealerweise EU-weit und über alle Sektoren hinweg gilt. Doch der Kohlenstoffpreis allein reicht nicht. Um einen Preisschock zu verhindern, wird es einen Maßnahmenmix geben. Die flankierende Regulierung von Emissionen und die Förderung klimafreundlicher Alternativen sollen die Energiewende bezahlbar machen – für EU-Bürger und für die Wirtschaft.

Zukünftige Mehrkosten können geschäftskritisch werden

Unternehmen aller Sektoren sind gut beraten, sich mit den Auswirkungen des Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets auseinanderzusetzen. Sie müssen mit Blick auf die kommenden Jahre ermitteln, welche Mehrkosten die Änderungen im Bereich des Emissionshandels und der Bepreisung von Emissionen und die Änderungen der Energiesteuerrichtlinie mit sich bringen. Auch die sektorenspezifischen Anforderungen im Bereich der Schiff- und Luftfahrt (FuelEU Maritime Initiative, ReFuel EU Aviation Initiative) sowie bei den Emissionsstandards von Fahrzeugen sollten hier im Blick sein.

Der Einsatz traditioneller Kraft- und Heizstoffe wird in den kommenden Jahren einer erheblichen Abgabensteigerung unterliegen, die Unternehmen zwingt, zügig den Verbrauch von Energieerzeugnissen und Strom zu reduzieren und erneuerbare Energiequellen einzusetzen. Erfahrungen aus Projekten zur Simulation der Kostensteigerungen haben bereits bei mehreren Mandanten gezeigt, dass die Kostenbelastung ohne Maßnahmen zur Effizienzsteigerung innerhalb weniger Jahre in eine geschäftskritische Situation führt. Eine frühzeitige Simulation der Kostenentwicklung ist essenziell, um unternehmerische Entscheidungen über Investitionen, M&A, Produktstrategien oder Standorte auf der Grundlage einer objektiv ermittelten Datenbasis zu fällen.

Der CO₂-Grenzausgleich – nur eine Drohkulisse?

Um die Wettbewerbsfähigkeit der am EU-Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen zu sichern, ohne die ehrgeizigen Klimaziele der EU aufzuweichen, setzt die Union auf eine weitere Maßnahme. Sie will mit einem Grenzausgleich  „Carbon Leakage“ verhindern, also dass Unternehmen ihre Produktion, ihre Investitionen und die dazugehörigen Emissionen in Länder ohne CO₂-Preis verlagern. Gleichzeitig stellt der Mechanismus zumindest auf dem EU-Markt eine Wettbewerbsgleichheit mit importierten Waren her, die in Drittländern ohne oder mit nicht vergleichbaren Kosten für die Emission von Treibhausgasen hergestellt wurden.

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) soll CO₂-Lecks stopfen und bisherige Maßnahmen wie die kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten schrittweise bis 2035 ablösen. Noch dient der CBAM vor allem als Drohkulisse, die EU möchte keine Handelskriege provozieren. Die Hoffnung ist vielmehr, dass der europäische Plan andere Staaten zur Zusammenarbeit bewegt. So wird der kürzlich erfolgte Beitritt der Türkei zum Parier Klimaschutzabkommen maßgeblich auf die Ankündigung des CBAM-Mechanismus zurückgeführt. Die Türkei möchte durch Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Wirtschaft sicherstellen, dass die Auswirkungen des CBAM auf den Außenhandel zwischen der Türkei und der EU begrenzt werden. Auch Großbritannien und die Schweiz diskutieren die Einführung von Grenzausgleichsabgaben bereits ernsthaft auf politischer Ebene. 

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Falls der CBAM umgesetzt wird, sollten betroffene Unternehmen die Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell kennen. Eine Abgabe auf Waren aus den Kategorien Strom, Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl sowie Aluminium wird Branchen vom Bau über Konsumgüter bis hin zu Automotive und Luftfahrtindustrie angehen, innerhalb und außerhalb der EU. Daneben prüft die EU die Einbeziehung weiterer Produktbereiche in den CBAM, zum Beispiel die Ausweitung auf weitere Waren aus den genannten Produktbereichen. Er könnte außerdem für diverse chemische Produkte, Raffinerieprodukte, (Kunststoff-)Polymere und möglicherweise auch für Papier und Pappe gelten.

Zwar würde es in einer Übergangszeit von 2023 bis 2025 noch keine finanziellen Verpflichtungen geben. Betroffene Unternehmen müssten aber CBAM-Berichte verfassen, wenn sie von der Regelung betroffene Waren importieren. In diesen Berichten müssen die eingeführten Waren, die darin enthaltenen Emissionen, die Herstellungsanlage sowie im Ursprungsland bereits geleistete Abgaben auf Emissionen deklariert werden. Nach der vereinfachten Übergangsphase müssten die Importeure dann ab 2026 CBAM-Zertifikate entsprechend den Emissionen ihrer Importe erwerben.

Monitoring von Emissionen muss selbstverständlich werden

Daneben sind zahlreiche neue Verfahrenspflichten zu beachten: So sollen nur noch vorab registrierte, zugelassene Zollanmelder die vom CBAM betroffenen Waren importieren dürfen. Viele Unternehmen werden ihre Zollprozesse anpassen müssen. Das heißt: Verträge mit Lieferanten neu aufsetzen, globale Lieferketten unter Kostengesichtspunkten neu strukturieren und durch „besondere Zollverfahren“ wie aktive oder passive Veredelung die CBAM-Kosten optimieren. Unternehmen sollten daher schon jetzt genaue Informationen über anfallende Emissionen ihrer Einfuhrwaren sammeln und sich mit den in Zukunft erwarteten Verfahrenspflichten, vor allem aber mit den zukünftigen Mehrkosten durch die Grenzausgleichsabgabe befassen.

Das Monitoring von Treibhausgasemissionen muss in Zukunft so selbstverständlich sein wie die automatisierte Abfrage von Daten für den Finanzabschluss. Nur so können Emissionen im Rahmen des Risikomanagements erfasst und wirksam reduziert werden. Das „Carbon Disclosure Project“ dokumentiert freiwillig veröffentlichte Umweltdaten von Unternehmen. Hier zeigt sich, dass es noch viel Aufholbedarf gibt. Nahezu die Hälfte der 500 größten Unternehmen weltweit arbeitet mit einer internen CO₂-Bepreisung. Die meisten von ihnen sind aber noch nicht in der Lage, ihre Emissionen vollständig und genau zu messen.

Herausforderungen für das internationale B2B-Geschäft

Außerdem sind viele Fragen offen. Was passiert zum Beispiel, wenn die CO₂-Preise im Herstellerland höher sind als in der EU? Wie werden kostenlose Zuteilungen in der Übergangszeit angerechnet? Wie werden indirekte Emissionen erfasst? Und gibt es eine CO₂-Kostenerstattung für Exporte aus der EU? Unternehmen sollten hier vor allem im internationalen B2B-Geschäft das Risiko von Doppelbelastungen im Blick haben.

Für europäische Unternehmen, die ihre Emissionen im Griff haben, könnte der CBAM durchaus Chancen bieten. Sie können ihre Position auf dem Markt gegenüber der weniger klimabewussten Konkurrenz stärken. Modellierungen des Cambridge Institute for Sustainability Leadership rechnen bei Einführung des CBAM daher auch mit einem leicht steigenden Bruttoinlandsprodukt in der EU und mit bis zu 600.000 neuen Arbeitsplätzen. Auch die globalen Emissionen dürften durch den CBAM sinken, erst recht wenn andere Länder als Reaktion eine strengere Klimapolitik durchsetzen.

CBAM als Konjunkturmotor?

600.000

neue Arbeitsplätze könnte ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus in Europa schaffen.

Nichteuropäische Hersteller, die vom EU-Markt abhängen, sollten dagegen rasch reagieren. Sie müssen frühzeitig ihre Emissionen messen und transparent machen. Wenn sie das nicht tun, werden sie vermutlich anhand von Durchschnittswerten taxiert, die die EU festlegt und die möglicherweise höher angesetzt sind als die tatsächlichen Emissionen eines Herstellers. Darüber hinaus sollten sie prüfen, ob sich Investitionen in die Dekarbonisierung ihrer Prozesse lohnen. Wer bisher ohne CO₂-Regulierung produziert und im Wettbewerb hauptsächlich auf seine niedrigen Lohn- und Umweltkosten gesetzt hat, wird mit dem CBAM deutlich weniger konkurrenzfähig sein.

Auch EU-Unternehmen, deren Emissionen zu einem großen Teil von Importen abhängen, sind gezwungen, sich mit der Messung der Treibhausgasemissionen entlang der Lieferkette zu beschäftigen und diese mit denen der Wettbewerber zu vergleichen. Gibt es Zulieferer mit niedrigeren CO₂-Emissionen? Kann die Produktion dort stattfinden, wo die Emissionen möglichst niedrig sind – oder gleich innerhalb der EU? Eine CO₂-Strategie über die gesamte Lieferkette bereitet auf künftige Entwicklungen vor, egal ob der Grenzausgleich der EU kommt oder nicht.

Denn es sind durchaus noch andere Lösungen im Gespräch. So wird etwa die Aufnahme von Umwelt- und Klimathemen in Handelsabkommen diskutiert. Auch freiwillige Klimaclubs mit anderen Staaten sind ein Thema. Sie könnten, so die Hoffnung, die erwarteten massiven Handelskonflikte durch den CBAM mit Ländern wie Russland, China, der Türkei oder Großbritannien verhindern. In Klimaclubs könnten sich große Emittenten zum Beispiel auf die einheitliche Messung von Emissionen, CO₂-Preise und Umweltstandards verständigen.

Fazit

Ungebremster Klimawandel ist eine Bedrohung für die Freiheit unserer Nachkommen. Er bedroht auch bisherige Geschäftsmodelle. Ohne einen stetig steigenden CO₂-Preis wird die Transformation nicht gelingen. Unabhängig von der Einführung des CBAM sollten Unternehmen sehr bald untersuchen, wie Kohlenstoffemissionen ihr Geschäftsmodell beeinflussen, und Hebel finden, mit denen sie ihre Position verbessern können. Vor allem im internationalen B2B-Geschäft sollten sie Überschneidungen im Griff haben. Nur wer die steigende Komplexität voraussieht und seine Geschäftsmodelle frühzeitig darauf einstellt, wird zu den Gewinnern der Transformation gehören.

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