Übersicht über die erstmals zum 1. Januar 2019 geltenden IFRS-Verlautbarungen

Für IFRS-Bilanzierer ist es sowohl für die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 als auch für die Umstellung der Bilanzierung ab dem 1. Januar 2019 entscheidend, festzustellen, welche IFRS-Verlautbarungen für das Unternehmen erstmals pflichtgemäß mit Beginn des neuen Jahres anzuwenden sind. Vor allem sind hier die Anhangangaben des IAS 8.30 über mögliche Auswirkungen veröffentlichter, aber noch nicht verpflichtend anzuwendender Standards zu beachten.