Umsetzung der Neuerungen in der Praxis
In den letzten Monaten wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt und das Nachweisgesetz geändert. Für Arbeitgeber haben sich daraus wesentliche Prozessänderungen und neue Verpflichtungen ergeben. Inzwischen liegen erste Erfahrungen zur Umsetzung dieser Neuerungen vor. Dabei haben sich bereits erste Handlungsempfehlungen herauskristallisiert, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – digitale Version ersetzt Papierform
Die eAU hat mit Wirkung zum 01.01.2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform ersetzt.
Dies gilt allerdings nur für gesetzlich Versicherte. So profitieren privatversicherte Beschäftigte bisher noch nicht von der eAU. Bis auf Weiteres bleibt es hier bei einer Aushändigung des jeweiligen unterschriebenen Durchschlags an die Krankenkasse, den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin und den Arbeitgeber. Auch die ärztliche Bescheinigung aus dem Ausland bleibt von der elektronischen Bescheinigung unberührt.
Der neue Ablauf im Überblick
Im ersten Schritt stellt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten fest. Anders als zuvor übermittelt die behandelnde Arztpraxis/das behandelnde Krankenhaus für gesetzliche Versicherte nun über ein Terminal die notwendigen Daten, die sich bisher auf der AU befunden haben, an die verantwortliche Krankenkasse. Grundsätzlich gilt das Verfahren seit 01.01.2022 bereits für alle Vertragsärztinnen und ärzte, die technisch dazu in der Lage sind.
Der bzw. die Beschäftigte meldet sich – wie bisher – unverzüglich bei seiner bzw. ihrer Führungskraft unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit arbeitsunfähig (Meldepflicht). Mit der eAU entfällt jedoch die Pflicht zur Vorlage der AU seitens der Beschäftigten (Vorlagepflicht).
Erst wenn sich der oder die Beschäftigte arbeitsunfähig gemeldet hat, darf der Arbeitgeber eine Abfrage bzgl. der Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse einholen. Ein automatischer Transfer der eAU findet nicht statt.