Happy family

Beiträge zur Pflegeversicherung sollen steigen

Erleichterungen für Eltern mit mehr als einem Kind

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist deutlich gestiegen, was im vergangenen Jahr zu einem Defizit von rund 2,2 Mrd. Euro in der Pflegeversicherung geführt hat. Außerdem plant die Regierung, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern, etwa den Eigenanteil in der vollstationären Pflege zu verringern. Deshalb soll der gesetzliche Beitragssatz zum 01.07.2023 auf 3,4 Prozent steigen. Der Zuschlag für Kinderlose wird voraussichtlich auf 0,6 Prozent angehoben. Eltern mit mehr als einem Kind sollen dagegen stärker entlastet werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. Danach ist der Erziehungsaufwand von Eltern beim Beitrag zur Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen.

Beitragssätze ab 01.07.2023 laut Gesetzentwurf

Wird der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) unverändert verabschiedet, ergeben sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung die folgenden Beitragssätze:

Beiträge zur Pflegeversicherung* ab 01.07.2023 (geplant)

Arbeitgeberanteil 

in Prozent

Arbeitnehmeranteil

in Prozent

Gesamt

in Prozent

Beschäftigte ohne Kinder

1,70

2,30

4,00

Beschäftigte mit einem Kind

1,70

1,70

3,40

Beschäftigte mit zwei Kindern

1,70

1,55

3,25

Beschäftigte mit drei Kindern

1,70

1,40

3,10

Beschäftigte mit vier Kindern

1,70

1,25

2,95

Beschäftigte mit fünf oder mehr Kindern

1,70

1,10

2,80

* außerhalb von Sachsen

Beiträge zur Pflegeversicherung* ab 01.07.2023 (geplant)

Arbeitgeberanteil 

in Prozent

Arbeitnehmeranteil 

in Prozent

Gesamt 

in Prozent

Beschäftigte ohne Kinder

1,20

2,80

4,00

Beschäftigte mit einem Kind

1,20

2,20

3,40

Beschäftigte mit zwei Kindern

1,20

2,05

3,25

Beschäftigte mit drei Kindern

1,20

1,90

3,10

Beschäftigte mit vier Kindern

1,20

1,75

2,95

Beschäftigte mit fünf oder mehr Kindern

1,20

1,60

2,80

Verbesserte Leistungen

Doch der Gesetzentwurf sieht nicht nur eine Erhöhung der Einnahmen vor. Auch die Leistungen sollen angepasst werden. So ist eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent geplant. Zudem soll der Entlastungszuschlag für das Pflegeheim im ersten Jahr um 15 Prozent und in den Jahren danach um jeweils 5 Prozent angehoben werden. Sach- und Geldleistungen möchte die Regierung an die Preisentwicklung koppeln und so dynamisieren.

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Da auf jeden Fall mit einer Staffelung des Beitragssatzes in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder zu rechnen ist, sollten sie außerdem rechtzeitig ihre Beschäftigten anschreiben, um die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in Erfahrung zu bringen. Als Nachweis bietet sich unseres Erachtens die Geburtsurkunde des Kindes an.

Kontaktpersonen: Thorsten Koch und Nancy Adam 

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