Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA
EY nimmt Stellung zum BMF-Schreiben
Das BMF hat ohne die sonst übliche Anhörung von Verbänden mit Schreiben vom 12.12.2023 seine Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in wesentlichen Punkten überarbeitet. Die darin verankerten Vorgaben zur Bestimmung der Ansässigkeit und des wirtschaftlichen Arbeitgebers sowie die umfangreichen Anforderungen an die entsprechenden Nachweise erhöhen den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten. Darüber hinaus droht eine doppelte Besteuerung bestimmter Vergütungsbestandteile. Schließlich sollen die Neuregelungen auf alle offenen Fälle und damit rückwirkend anzuwenden sein.
EY hat am 03.05.2024 eine Stellungnahme beim BMF eingereicht. Darin werden die hauptsächlichen Änderungen kritisch gewürdigt und Alternativvorschläge artikuliert. Mit diesen Vorschlägen soll wenig zielführender Verwaltungsaufwand verringert, die Rechtsicherheit erhöht und die ansonsten drohende unnötige doppelte Besteuerung von Teilen der Einkünfte verhindert werden.
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