Geldbörse aus der Scheine rausragen

Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA

EY nimmt Stellung zum BMF-Schreiben

Das BMF hat ohne die sonst übliche Anhörung von Verbänden mit Schreiben vom 12.12.2023 seine Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in wesentlichen Punkten überarbeitet. Die darin verankerten Vorgaben zur Bestimmung der Ansässigkeit und des wirtschaftlichen Arbeitgebers sowie die umfangreichen Anforderungen an die entsprechenden Nachweise erhöhen den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten. Darüber hinaus droht eine doppelte Besteuerung bestimmter Vergütungsbestandteile. Schließlich sollen die Neuregelungen auf alle offenen Fälle und damit rückwirkend anzuwenden sein. 

EY hat am 03.05.2024 eine Stellungnahme beim BMF eingereicht. Darin werden die hauptsächlichen Änderungen kritisch gewürdigt und Alternativvorschläge artikuliert. Mit diesen Vorschlägen soll wenig zielführender Verwaltungsaufwand verringert, die Rechtsicherheit erhöht und die ansonsten drohende unnötige doppelte Besteuerung von Teilen der Einkünfte verhindert werden.

Frau am Flughafen

Neues BMF-Schreiben zum Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen: Mit uns steuern Sie sicher durch internationales Terrain

Die Finanzverwaltung hat in mehreren wesentlichen Punkten ihre Auffassung zur Besteuerung der Vergütung von international tätigen Beschäftigten verschärft. Die Neuerungen aus dem überarbeiteten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023 sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Nun sind die Steuer- und Personalabteilungen vieler Unternehmen gefordert, den konkreten Handlungsbedarf zu bestimmen und umzusetzen. Wir bieten Ihnen gerne an, Sie dabei zu unterstützen. 

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