Auswirkungen auf Beiträge zur Sozialversicherung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in seinem Rundschreiben vom 27.05.2022 zu den beitragsrechtlichen Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 Stellung genommen. Das Schreiben erläutert die Folgen für die Höhe der zu entrichtenden Beiträge und die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Energiepreispauschale
Die Pauschale zählt zu den steuerpflichtigen Einkünften. Lediglich in den Fällen des § 40a EStG (Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte) wird auf eine Besteuerung der Energiepreispauschale verzichtet.
Es fallen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Umlagen auf die Energiepreispauschale an. Sie ist auch nicht bei der Feststellung des Gesamteinkommens zur Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung zu berücksichtigen, da es sich um eine einmalige Zahlung handelt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags wirkt sich nicht auf die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zur Sozialversicherung aus. Der Pauschbetrag mindert allerdings die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Ermittlung des Gesamteinkommens im Sinne des Rechts der Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt jedoch nur, sofern keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden. Obwohl die Erhöhung steuerlich rückwirkend zum 01.01.2022 gilt, entfaltet sie in der Sozialversicherung nur eine Wirkung für die Zukunft (ab Verkündung des Gesetzes).
Kontaktpersonen: Thorsten Koch und Nancy Adam