Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
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Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld zum 30.06.2023 ausgelaufen ist (Presseinfo vom 21.06.2023). Dieser war zur Milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zeitlich befristet beschlossen worden. Nun muss – wie vor der Pandemie – mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Darüber hinaus sind zuerst Minusstunden aufzubauen. Erst wenn dieses Mittel ausgeschöpft ist, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Kontaktpersonen: Thorsten Koch, Nancy Adam
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