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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld ausgelaufen

Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld zum 30.06.2023 ausgelaufen ist (Presseinfo vom 21.06.2023). Dieser war zur Milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zeitlich befristet beschlossen worden. Nun muss – wie vor der Pandemie – mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Darüber hinaus sind zuerst Minusstunden aufzubauen. Erst wenn dieses Mittel ausgeschöpft ist, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Kontaktpersonen: Thorsten Koch, Nancy Adam