Am 13.06.2013 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat darauf geeinigt, die Schengen-Visumverfahren vollständig zu digitalisieren. Dies teilte die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland in ihrer Pressemitteilung vom 14.06.2023 mit. Bisher seien die Verfahren weitgehend papierlastig und somit teuer. Sie seien von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und nur teilweise digitalisiert. Zudem erhöhen physische Visummarken das Risiko von Fälschungen, Betrug und Diebstahl. All dem will die EU nun mit der Digitalisierung der Visummarke und des Visumantrags begegnen.
Kernpunkte der EU-Verordnung
Als zentrale Punkte der neuen Verordnung nennt die Pressemitteilung die folgenden:
- Einrichtung einer einheitlichen EU-Online-Visumantragsplattform
- Ersatz der Schengen-Visummarke durch ein digitales Schengen-Visum
- Übergangszeitraum von sieben Jahren für die Mitgliedstaaten, um die Plattform zu übernehmen
Online-Visumantragsplattform
Antragsteller werden über die neue Plattform online ihr Visum beantragen und die Entscheidung über ihren Antrag erhalten können. Die Plattform prüft automatisch, welches Schengen-Land zuständig ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten besucht werden. Sie bietet Antragstellern
- ein sicheres Konto,
- aktuelle Informationen über Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie über Anforderungen und Verfahren (Belege, Visumgebühr etc.) sowie
- eine Chatbot-Funktion zur Beantwortung von Fragen.
Ausblick
Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie erst noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Modernisierung des Antragsprozesses wird die Beantragung und Erteilung von Schengen-Visa in absehbarer Zukunft voraussichtlich vereinfachen und die Vermeidung von Missbrauch erleichtern.
Kontaktpersonen: Florian Brandl, Martina Unrau