EU: Start von ETIAS verschoben
Der Start von ETIAS, dem Europäischen Reiseinformations- und genehmigungssystem, wurde erneut verschoben – von November 2023 auf 2024. Erst kürzlich hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnungen über ETIAS und ein Ein- und Ausreisesystem („Entry/Exit System“, kurz EES) vorgelegt.
ETIAS
ETIAS ist ein IT-System, das die unerlaubte Einreise in den Schengen-Raum eindämmen soll. Es gilt für die meisten Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind. Dieser Personenkreis soll künftig vor Reiseantritt ein Online-Registrierungsformular ausfüllen. Das Formular enthält Fragen zu Identität, Ausbildung, Beruf, Reisedokumenten, Reisehistorie und früheren strafrechtlichen Verurteilungen (sofern zutreffend).
Genehmigungen werden für drei Jahre erteilt und erlauben die Einreise in den Schengen-Raum, wobei die Anzahl der Einreisen nicht beschränkt ist. Dabei sind die Bestimmungen des Schengen-Raums einzuhalten. So darf der Aufenthalt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
EES
Wenige Wochen zuvor war bekannt gegeben worden, dass die Einführung des EES auf November 2023 verschoben wird. Mit dem EES müssen die betroffenen Reisenden bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze ihren Reisepass an einem Selbstbedienungskiosk einscannen. Das EES wird automatisch den Namen, die biometrischen Daten, die Reisedokumente, das Datum und den Ort der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise sowie die Fälle, in denen die Einreise verweigert wurde, erfassen.
Ausblick
ETIAS wird voraussichtlich fünf bis sechs Monate nach Inkrafttreten des EES eingeführt. Es wird erwartet, dass die EU-Behörden das genaue Datum in den kommenden Monaten bekannt geben.
Unseren Artikel zum Gesetzentwurf mit weiteren Einzelheiten zu den neuen Regelungen finden Sie hier.
Handlungsempfehlung
Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen sollten sich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und ihre von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten rechtzeitig entsprechend informieren.
Kontaktpersonen: Florian Brandl, Martina Unrau
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