Immigration Newsflash: EU, Indonesien, Türkei
EU: Leichterer Zugang zu Schengen-Visa für indische Staatsangehörige
Wer über ein gültiges Schengen-Visum der Kategorie C verfügt, darf sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Das Schengen-Visum der Kategorie D gestattet darüber hinaus den längeren Aufenthalt in dem Land, das es ausgestellt hat.
Seit dem 18.04.2024 können indische Staatsbürger, die in den drei vorangegangenen Jahren mindestens zwei Schengen-Visa erhalten und rechtmäßig genutzt haben, ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren erhalten. Das Visum berechtigt weiterhin zur mehrfachen Einreise in den Schengen-Raum bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Wenn dieses Visum ausläuft, kann ein Schengen-Visum mit einer Geltungsdauer von bis zu fünf Jahren beantragt werden. Auch dieses Visum berechtigt zur mehrfachen Einreise für Aufenthalte von insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Wie schon bisher ist die Gültigkeit eines Mehrjahresvisums auf die Geltungsdauer des Passes begrenzt. Läuft dieser vor der Höchstgrenze von fünf Jahren ab, wird das Visum höchstens bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ausgestellt.
Diese Erleichterungen machen Dienstreisen indischer Staatsangehöriger nach Deutschland bzw. in andere Schengen-Staaten einfacher und kostengünstiger.
Indonesien: Neues Visum für Telearbeit
Indonesien hat ein Visum für Telearbeit eingeführt. Das Visum gestattet es Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, für bis zu einem Jahr in Indonesien für Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Staat zu arbeiten. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind die folgenden:
- ein Pass, der mindestens sechs Monate gültig ist
- ein Bankguthaben in Höhe von (umgerechnet) mindestens 2.000 US-Dollar in den drei Monaten vor Antragstellung
- ein jährliches Einkommen in Höhe von (umgerechnet) mindestens 60.000 US-Dollar
- Vorlage eines aktuellen Fotos und des Arbeitsvertrags
Die Neuerung wird dem vermehrten Trend zur Telearbeit gerecht. Allerdings sollten Arbeitgeber immer auch die arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer grenzüberschreitenden Telearbeit berücksichtigen.
Türkei: Visum für digitale Nomaden
Das neue Visum für digitale Nomaden ist für Personen aus 36 verschiedenen Staaten verfügbar, insbesondere auch für deutsche Staatsangehörige.
Weitere Voraussetzungen für die Erteilung des Visums:
- Nachweis, dass der Antragsteller zwischen 21 und 55 Jahre alt ist
- Pass oder anderes Reisedokument, das nach der Einreise in die Türkei noch mindestens sechs Monate gültig ist
- Nachweis über einen Universitätsabschluss
- Nachweis, dass es sich um eine Tätigkeit als digitaler Nomade handelt (Arbeitsvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Türkei)
- biometrisches Foto
- Nachweis über Einnahmen von mindestens 3.000 US-Dollar monatlich oder 36.000 US-Dollar jährlich
Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Florian Brandl, Martina Unrau
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