Frau arbeitet am Laptop

Meldeportal für Arbeitgeber

Lokaler Ansprechpartner

Nancy Adam

Arbeitgebern und Selbständigen steht seit dem 04.10.2023 das SV-Meldeportal zur Verfügung. Es dient dem elektronischen Datenaustausch für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge (etwa auf Erteilung einer A1-Bescheinigung) und ersetzt die Ausfüllhilfe sv.net, die am 29.02.2024 abgeschaltet wird. Das SV-Meldeportal ermöglicht keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben. Ein geeignetes Entgeltabrechnungsprogramm ist daher weiterhin erforderlich.

Registrierung über ein einheitliches Unternehmenskonto

Für die einmalige Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals und danach auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal ist ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.

Ein Unternehmenskonto kann über die Internetseite https://mein-unternehmenskonto.de eingerichtet werden. Es besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Für jedes Benutzerkonto wird ein ELSTER-Organisationszertifikat ausgestellt.

Selbständige und Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, können alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung nutzen.

Portal unterstützt die Personalverwaltung

Das SV-Meldeportal ermöglicht auch eine Personalverwaltung. Unter der Betriebsnummer des Unternehmens werden Basisdaten der Mitarbeitenden eines Unternehmens (etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer) erfasst. Die in Meldungen erfassten Daten für die Beschäftigten werden automatisch in die Stammdaten übernommen.

Nutzung als Datenspeicher

Zudem bietet das SV-Meldeportal optional die Nutzung eines zentralen, sicheren Datenspeichers an. Der jeweilige Datenbestand der Benutzer wird für maximal fünf Jahre vorgehalten. Die Zugriffsrechte verwaltet der Inhaber der Betriebsnummer und nur er kann die individuell verschlüsselten Daten einsehen.

Arbeitgebern, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, oder Dienstleistungspartnern, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, steht eine strukturierte Mandantenverwaltung zur Verfügung.

Nutzungsgebühr

Unabhängig von der Anzahl der Meldungen beträgt die Nutzungsgebühr für eine Betriebsnummer 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto.

In den Jahren 2023 und 2024 ist die Nutzung des Portals für Nutzer, die sich bis zum 31.03.2024 registrieren, noch kostenfrei. 

Handlungsempfehlung und weitere Informationen

Arbeitgeber sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig registrieren (sofern nicht bereits geschehen). Die Sozialversicherungsträger werden laufend über Neuerungen zum Meldeportal informieren. Die Informationen zum Portal können zentral unter https://sv-meldeportal.de abgerufen werden. 

Kontaktpersonen: Thorsten Koch und Nancy Adam

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