Mindestlohn steigt zum 01.01.2024
Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde zu erhöhen. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag so umsetzen, muss dazu aber erst noch eine entsprechende Verordnung erlassen. Auftraggeber haften für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn sie einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen.
Sanktionen
Die Einhaltung der Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn prüft die Bundeszollverwaltung im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen. Bei Mindestlohnverstößen stehen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro im Raum. Arbeitgeber, die gegen Verpflichtungen wie die zur Dokumentation der Arbeitszeit verstoßen, müssen mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Minijob
Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wurde bereits 2022 dynamisiert und an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ist so ausgelegt, dass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Die Entgeltgrenze steigt daher mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 voraussichtlich auf 538 Euro.
Handlungsempfehlung
Arbeitgeber sollten prüfen, ob die voraussichtliche Erhöhung des Mindestlohns bzw. der Entgeltgrenze für Minijobber Anpassungsbedarf bei bestehenden oder künftigen Arbeitsverträgen auslöst. Zudem sollte die weitere Entwicklung verfolgt werden.
Direkt in Ihr E-Mail Postfach
Nutzen Sie unser neues Tax Preference Center, um sich für den Erhalt des PAS Newsletters und anderer Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.