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Österreich: Mitarbeitergewinnbeteiligungen - Steuerbefreiung eingeführt


Österreich hat einen Freibetrag in Höhe von 3.000 Euro im Jahr für Einkünfte aus Mitarbeitergewinnbeteiligungen eingeführt. Der Freibetrag gilt ab 2022 und demnach bereits für Gewinne des Jahres 2021. 
 

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen an Beschäftigte ist schon bisher unter bestimmten Bedingungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei.

Voraussetzungen

Die neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen greift, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Höhe der Vergütung knüpft an den Gewinn oder andere objektivierbaren Größen für den Unternehmenserfolg an.
  • Die Beteiligung am Gewinn wird allen Beschäftigten bzw. bestimmten Gruppen von Beschäftigten gewährt, etwa allen Angestellten, allen im Außendienst Beschäftigten oder dem gesamten technischen Personal.
  • Sie wird nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung gewährt. Es darf also keine Gehaltsumwandlung vorliegen.

Die Steuerbefreiung wird nur insoweit gewährt, als die Gewinnbeteiligung das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) desjenigen Wirtschaftsjahres nicht übersteigt, das im vorangegangenen Kalenderjahr geendet hat. Die betreffenden Einkünfte sind nicht von der Sozialversicherung befreit. Lohnnebenkosten fallen ebenfalls an.

Handlungsempfehlung

Deutsche Stammhäuser mit Gesellschaften und Beschäftigten in Österreich bzw. in Österreich ansässige Unternehmensgruppen sollten prüfen, inwieweit sie die Neuregelung nutzen können, um ihr Vergütungskonzept steuerlich zu optimieren und so noch attraktiver zu gestalten. Bei klassischen Entsendungen von Deutschland nach Österreich wird die Steuerbefreiung häufig nicht anwendbar sein.

Ansprechpartner: Rainer Rainer, Herwig Debriacher