Akten, auf denen eine Brille liegt

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ab 01.01.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat die ab dem 01.01.2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich beispielsweise für Australien, Brasilien, Finnland, Italien, Kanada, Norwegen, Österreich und Spanien.

Zum BMF-Schreiben vom 21.11.2023 gelangen Sie hier.

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