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Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

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Nancy Adam

Verordnung vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung am 24.11.2023 gebilligt. Die Verordnung legt die relevanten Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht für das Jahr 2024 fest. Die Werte haben sich wie erwartet im Vergleich zu der vom Kabinett beschlossenen Fassung nicht geändert.

Rechengrößen für das Jahr 2024

  West Ost
  Monat 
EUR
Jahr
EUR
Monat
EUR
Jahr
EUR
Beitragsbemessungsgrenze
Allgemeine Rentenversicherung 7.550,00 90.600,00 7.450,00 89.400,00
Knappschaftliche Rentenversicherung 9.300,00 111.600,00 9.200,00 110.400,00
Arbeitslosenversicherung 7.550,00 90.600,00 7.450,00 89.400,00
Kranken- und Pflegversicherung 5.175,00 62.100,00 5.175,00 62.100,00
Versicherungspflichtgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung 5.775,00 69.300,00 5.775,00 69.300,00
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.535,00 42.420,00 3.465,00 41.580,00
Vorläufiges Durchschnittsentglt/Jahr in der Rentenversicherung 45.358,00

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2024

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 01.01.2024 auf 1,7 Prozent. Ursprünglich stand eine Erhöhung auf bis zu 2,0 Prozent im Raum. Die konkrete Höhe legen die Kassen allerdings selbst fest. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Zusatzbeitrag je zur Hälfte.

Kontaktpersonen: Thorsten Koch und Nancy Adam

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