Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Am 12.12.2023 wurde das lang erwartete überarbeitete Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) veröffentlicht. Darin erläutert die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nach dem OECD-Musterabkommen, wobei an einigen Stellen auch konkret auf einzelne von Deutschland geschlossene DBA eingegangen wird.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt die Schreiben vom 03.05.2018 und vom 22.04.2020 (vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten). Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden – also insbesondere auch auf Sachverhalte des Jahres 2023.
In unseren künftigen Ausgaben werden wir die wesentlichen Neuerungen wie beispielsweise diejenigen zur Bestimmung der Ansässigkeit erläutern und – wie gewohnt – Handlungsempfehlungen geben.
Direkt in Ihr E-Mail Postfach
Nutzen Sie unser Tax Preference Center, um sich für den Erhalt des PAS Newsletters und anderer Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.