EY black logo

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA


Überarbeitetes BMF-Schreiben

Am 12.12.2023 wurde das lang erwartete überarbeitete Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) veröffentlicht. Darin erläutert die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nach dem OECD-Musterabkommen, wobei an einigen Stellen auch konkret auf einzelne von Deutschland geschlossene DBA eingegangen wird. 

 

Das neue BMF-Schreiben ersetzt die Schreiben vom 03.05.2018 und vom 22.04.2020 (vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten). Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden – also insbesondere auch auf Sachverhalte des Jahres 2023.

In unseren künftigen Ausgaben werden wir die wesentlichen Neuerungen wie beispielsweise diejenigen zur Bestimmung der Ansässigkeit erläutern und – wie gewohnt – Handlungsempfehlungen geben.