Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind derzeit nur dann verpflichtet, in Südafrika für ihre Beschäftigten Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, wenn sie eine Repräsentanz in Südafrika haben. Am 27.10.2023 hat die Regierung ein Änderungsgesetz veröffentlicht, das diese Pflicht auch für ausländische Unternehmen einführt, die eine Betriebsstätte in Südafrika unterhalten. Die Verschärfung wird voraussichtlich am 01.03.2024 in Kraft treten.
Konsequenzen
Von der Änderung betroffene Unternehmen müssen sich in Südafrika registrieren. Dafür benötigen sie eine südafrikanische Bankverbindung und einen in Südafrika ansässigen Bevollmächtigten, der das Unternehmen gegenüber den südafrikanischen Finanzbehörden vertritt. Weitere steuerliche Konsequenzen sind wahrscheinlich, hängen jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.
Handlungsempfehlung
Ausländische Unternehmen sollten in diesem Zusammenhang insbesondere die folgenden Sachverhalte im Hinblick auf die Begründung einer Betriebsstätte kritisch prüfen:
Beschäftigte, die regelmäßig kurze Dienstreisen nach Südafrika unternehmen
Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise remote in Südafrika ausüben
Ausländische Arbeitgeber mit Betriebsstätte in Südafrika sollten die entsprechenden Schritte einleiten, um insbesondere ihre Verpflichtung zur Abführung von Lohnsteuer erfüllen zu können. Sofern nicht bereits geschehen, sollte auch geklärt werden, welche anderen Pflichten mit der Betriebsstätte verbunden sind, und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Direkt in Ihr E-Mail Postfach
Nutzen Sie unser Tax Preference Center, um sich für den Erhalt des PAS Newsletters und anderer Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.