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Südkorea: Meldepflicht für aktienbasierte Vergütungen aus dem Ausland


Das koreanische Finanz- und Wirtschaftsministerium hat am 27.07.23 Einzelheiten zur geplanten Steuerreform 2023 bekannt gegeben. 

Eine der Neuerungen, die ab 2024 gelten sollen, betrifft eine Reporting-Verpflichtung für aktienbasierte Vergütungen. Sie soll greifen, wenn

  • Führungskräfte oder Angestellte
  • einer lokalen Gesellschaft oder einer inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft
  • von einem ausländischen Anteilseigner, der diese lokale Einheit kontrolliert,
  • aktienbasierte Vergütungen erhalten.

Die relevanten Einzelheiten (Gewährung, Ausübung, Auszahlung aktienbasierter Vergütungskomponenten …) sind bis zum 10.03. des Folgejahres zu melden. Maßgeblich ist das Jahr der Ausübung bzw. der Zahlung. Die Regelung soll auf aktienbasierte Vergütungen anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2023 ausgeübt oder gezahlt werden.

Handlungsempfehlung

Deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder Betriebsstätten in Südkorea, die aktienbasierte Vergütungen gewähren, sollten prüfen, ob sie durch die geplante Regelung betroffen sind, und sich ggf. auf die Reporting-Verpflichtung vorbereiten.