Fünfjahresfrist verlängert
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach geltendem Recht in den ersten fünf Steuerjahren für eine pauschale Besteuerung optieren. Die Regierung Südkoreas wollte im Rahmen der Steuerreform 2022 die zeitliche Begrenzung des Wahlrechts ab 2023 aufheben. Die Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf der Regierung mit einigen Änderungen verabschiedet. Unter anderem hat sie die Abschaffung der Fünfjahresfrist abgelehnt und stattdessen die Höchstdauer auf 20 Jahre verlängert.
Expat-Tax-Regime
Der progressive Steuersatz auf Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (aus südkoreanischen Quellen) liegt in Südkorea zwischen 6,6 und 49,5 Prozent. Ausländische Beschäftigte, die ihre Tätigkeit in Südkorea vor dem 31.12.2023 aufgenommen haben, können dieses Einkommen wahlweise stattdessen pauschal mit 20,9 Prozent versteuern. In diesem Fall werden keine Abzüge und Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Das Wahlrecht galt vor der Gesetzesänderung in den ersten fünf aufeinander folgenden Steuerjahren ab Beginn der Tätigkeit in Südkorea.
Verlängerung der zeitlichen Begrenzung
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun für ab dem 01.01.2023 bezogene Vergütungen in den 20 aufeinander folgenden Steuerjahren ab Aufnahme der Tätigkeit in Südkorea für die Einkünfte aus dieser Tätigkeit die pauschale Besteuerung wählen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Tätigkeit in Südkorea vor dem 31.12.2023 aufnehmen (oder aufgenommen haben). Das Wahlrecht gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit aus Quellen in Südkorea.