Thailand: Neue langfristige Aufenthaltsgenehmigung
Am 01.09.2022 hat die thailändische Regierung ein neues Visum für den langfristigen Aufenthalt in Thailand eingeführt. Antragsberechtigt sind entsprechend qualifizierte ausländische Fachkräfte und Personen, die Investitionen einer gewissen Größenordnung in Thailand tätigen. Das Visum ist bis zu zehn Jahre gültig und erlaubt es den Inhabern, eine Aufenthaltsgenehmigung für bestimmte Familienangehörige zu erhalten.
Vorzüge der neuen Visumskategorie
Das neue Visum bietet die folgenden Vorteile:
- Der Großteil des Antragsverfahrens für das Visum wird online abgewickelt und die Antragsteller werden innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags benachrichtigt, ob er genehmigt wurde.
- Die Antragsteller erhalten ein Visum, das bis zu zehn Jahre gültig ist, und müssen keine Erlaubnis für die Ausreise und die erneute Einreise nach Thailand einholen.
- Bestimmte Familienangehörige können für die Geltungsdauer des Visums eine Erlaubnis erhalten, in Thailand zu arbeiten oder zu studieren.
- Die Arbeitserlaubnis wird über eine Handy-App digital ausgestellt und muss nicht separat beantragt oder verlängert werden.
- Bei Ankunft an einem der internationalen Flughäfen in Thailand besteht ein Anspruch auf beschleunigte Bearbeitung durch die Einwanderungsbehörde.
- Die Angaben zum Wohnsitz müssen den thailändischen Einwanderungsbehörden nur noch einmal im Jahr statt alle 90 Tage gemeldet werden.
- Wer über ein langfristiges Visum der Kategorie „Highly Skilled Professionals“ verfügt, unterliegt einem festen Einkommenssteuersatz von lediglich 17 Prozent.
Auch thailändische Arbeitgeber profitieren von dem neuen Visum. Unternehmen, die als Sponsor eines langfristigen Visums für Highly Skilled Professionals auftreten, sind von der Vorgabe befreit, mindestens 80 Prozent thailändische Arbeitskräfte zu beschäftigen.
Voraussetzungen
Highly Skilled Professionals
Als Highly Skilled Professionals gelten ausländische Staatsangehörige, die in einer der von der thailändischen Investitionsbehörde festgelegten Branchen beschäftigt sind. Außerdem muss die betreffende Person entweder
- über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung oder einen Doktortitel auf dem betreffenden Gebiet verfügen und in den zwei Jahren vor der Antragstellung
- mindestens 80.000 US-Dollar jährlich verdient haben oder
- zwischen 40.000 und 80.000 US-Dollar jährlich verdient haben und mindestens einen Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen bzw. technischen Fach oder für ihre Tätigkeit relevantes Spezialwissen vorweisen können oder
- für eine thailändische Regierungsbehörde arbeiten.
Fachkräfte in Thailand
Als „Work from Thailand Professionals“ gelten ausländische Fachkräfte, die für ein Unternehmen einer gewissen Größenordnung arbeiten, das seit mindestens drei Jahren wirtschaftlich tätig ist. Das Visum können regelmäßig Personen beantragen, die
- in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre in der betreffenden Branche beruflich tätig waren,
- eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar vorweisen können, Ersparnisse von mindestens 100.000 US-Dollar oder einen Sozialversicherungsschutz in einem anderen Land haben, der die notwendigen Behandlungen in Thailand abdeckt,
- in den zwei Jahren vor der Antragstellung einen jährlichen Verdienst
- von mindestens 80.000 US-Dollar erzielt haben oder
- zwischen 40.000 und 80.000 US-Dollar erzielt haben und mindestens einen Masterabschluss haben bzw. alternative Voraussetzungen erfüllen.
Ausländische Investoren
Um sich für diese Kategorie zu qualifizieren, muss die betreffende Person unter anderem mindestens 500.000 bzw. 250.000 US-Dollar in bestimmtes thailändisches Vermögen investieren. Weitere Voraussetzungen betreffen auch hier das jährliche Einkommen in den zwei Jahren vor der Antragstellung.
Handlungsempfehlung
Deutsche Stammhäuser, die ihre Beschäftigten in Thailand einsetzen, sollten prüfen, ob die neue Visumskategorie für sie in Betracht kommt. Bereits die Besteuerung der Einkünfte mit einem Einkommensteuersatz von 17 Prozent, aber auch die Verringerung des Verwaltungsaufwands sorgt für äußerst attraktive Rahmenbedingungen.