Umweltbonus ab 2023

Keine Förderung mehr für Hybridfahrzeuge

Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, soll der Umweltbonus ab dem 01.01.2023 auf Fahrzeuge mit Batterieantrieb und Brennstoffzellenantrieb konzentriert werden. Die Neuerungen werden stufenweise umgesetzt. Änderungen ergeben sich jeweils zum 01.01.2023, zum 01.09.2023 und zum 01.01.2024. Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ab dem kommenden Jahr nicht mehr gefördert.

Ab Januar 2023

Für batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt der Umweltbonus (Bundesanteil) bei einem Nettolistenpreis

  • bis zu 40.000 Euro 4.500 Euro und
  • zwischen 40.000 Euro und 64.000 Euro 3.000 Euro.

Ab September 2023

Nur noch Privatpersonen sollen förderberechtigt sein. Ob der Kreis der Begünstigten auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet wird, prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch.

Ab Januar 2024

Die Förderung beträgt 3.000 Euro und wird nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro gewährt. Das Datum des Förderantrags bleibt auch künftig maßgeblich. Der Antrag setzt voraus, dass das Fahrzeug zugelassen wurde.

 

Handlungsempfehlung

Wer die Anschaffung eines Fahrzeugs plant, sollte prüfen, ob im Zeitpunkt der geplanten Anschaffung bzw. Zulassung eine Förderung voraussichtlich noch möglich sein wird, und ggf. den Kauf vorziehen.